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Trennungsunterhalt 5% Berufsbedingte Aufwendungen
#8
(07-03-2018, 15:19)united schrieb: Die 5%-Pauschale findet sich nicht in allen OLG-Leitlinien. Insofern solltest Du prüfen, ob das für Euch zuständige OLG die Pauschale kennt. Wurde denn Altersvorsorge berücksichtigt (hast Du beispielsweise eine Lebensversicherung) ?

Falle unter die SüdL, dort ist es drin. Natürlich mit dem zusatz "kann".

10.2 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen aus unselbständiger Arbeit abzuziehen. 
10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet werden.

(07-03-2018, 15:25)HeinrichH schrieb: Wenn Du aber eh nicht viel hast, kannst Du Dir einen Beratungsschein holen. Das kostet kaum was. Ist etl. sogar kostenlos....aber da bin ich nicht ganz sicher.

Nicht viel ist natürlich relativ, ohne Trennungsunterhalt (den ich ja bisher nicht zahle), sind es noch 1370€/mon (nur Lohn-Kindesunterhalt) rest. Die ganze Trennungsunterhaltgeschichte spielt sich also im Rahmen 1370 und 1200 selbstbehalt ab. Soweit cih das bisher sehen konnte, reicht das wenn überhaupt nur für PKH mit Ratenrückzahlung. Ich werde mich aber noch mal informieren.

(07-03-2018, 15:22)p__ schrieb: Nicht nur jetzt am Schluss. Dein Wissen über Frauen benötigt noch einige Erfahrung

Da stimme ich dir leider zu...

(07-03-2018, 15:22)p__ schrieb: Einen Anwalt. Fall doch nicht auf die irrige Vorstellung rein, in einem Vorgang mit Anwaltspflicht würde man etwas sparen, wenn man den Anwalt möglichst lange hinausschiebt. Du wirst sowieso einen brauchen, ausser du hast vor alles gegen die Wand zu fahren...

Ich habe mir bisher tatsächlich vor den Kosten "in die Hose gemacht", aber es wird wohl nur so möglich sein, da stimme ich dir zu.

(07-03-2018, 15:22)p__ schrieb: In einer Trennung wird Männern jede kleine Nachsicht, jede Weichheit, jeder Kompromiss als Schwäche ausgelegt und ist willkommene Gelegenheit, jetzt und in Zukunft noch mehr herauszuschlagen. Eine Trennung ist auch eine Erziehung der Ex, eine Erziehung dass der Ofen auch finanziell aus ist. Es ist deine Aufgabe, das früh und hart zu tun. Nicht drüber reden, sondern höflich aber bestimmt tun.

Ja, das spiegelt meine Erfahrungen aktuell auch wieder, egal wie sehr man nachgibt, es wird einem nicht gedankt.
Ich tue mir leider sehr schwer mit dem harten kurs, da der umgang mit den Kids momentan noch oft und regelmäßig ist und ich mir sorgen mache diesen zu verlieren.
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RE: Trennungsunterhalt 5% Berufsbedingte Aufwendungen - von B_____09 - 07-03-2018, 17:55

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