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Einseitige Aufkündigung einer Gerichtsvereinbarung möglich ?
#3
Der vom System erwünschte Standardweg ist, die getroffene Vereinbarung durchzusetzen anstatt den eigenen Teil aufzukündigen. Also über Jugendamt, Gericht.

Das Ergebnis kennst du. Viel Aufmerksamkeit und Geld für die Helferindustrie, ansonsten kein Erfolg. Was du machst, ist gar nicht so wichtig, das zu erwartende Ergebnis hängt nicht davon ab. Nachdem das Kind nun bei der Mutter ist, werden deine Anträge das zu ändern mit ziemlicher Sicherheit abgewiesen. Die Richter labern in solchen Fällen den Standardtextbaustein von eingetretener Kontinuität und es spiele für das Kindeswohl keine Rolle, warum es nun bei der Mutter sei. Es würde über den Aufenthalt des Kindes verhandelt und nicht über deine Abrechnungen mit der Mutter. Die sei natürlich zu rügen, aber er würde sie jetzt auch ganz arg streng ermahnen, wenigstens den Umgang zu fördern.
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RE: Einseitige Aufkündigung einer Gerichtsvereinbarung möglich ? - von p__ - 09-03-2018, 12:19

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