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Einkommensauskunft Kostenbeitag Jugendhilfe
#2
Über den Kostenbeitrag hat sogar mal das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, Urteil vom 21.10.2015, Az. 5 C 21.14. Der Kostenbeitrag wird durch Leistungsbescheid festgesetzt, zu zahlen ist mindestens das Kindergeld von dem Elternteil, der es erhält. Während der vollstationären Unterbringung braucht übrigens kein Unterhalt bezahlt zu werden - nur dieser Kostenbeitrag.

Fiktives Einkommen und solche Spässe wie beim Unterhalt gibts beim Kostenbeitrag nicht. Warte ab, was sie bescheiden. Die Auskunft sieht vollständig aus. Schreib dazu, dass sie gerne nachfragen können, wenn etwas ihrer Ansicht nach fehlt.
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RE: Einkommensauskunft Kostenbeitag Jugendhilfe - von p__ - 18-03-2018, 22:36

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