04-04-2018, 11:50
(04-04-2018, 11:09)ThomasM schrieb: Das ABR ist doch ein Teil des Sorgerechts. Daher muss doch hier mit einen Anwalt ein Hauptverfahren eröffnet werden und kann nicht einfach über einen einfachen "Antrag" einem Elternteil übertragen werden, oder?
Sorgerechtsverfahren sind Kindschaftssachen und unterliegen keiner Anwaltspflicht. Das ABR kann durchaus im einstweiligen Anordnungsverfahren entzogen werden.