06-04-2018, 14:43
Hallo zusammen,
den Scheidungsantrag rolle ich in Kürze aus.
Meine Frage: Ist es erlaubt Ehegattenunterhalt für ein paar Monate im voraus an die Ex zu überweisen?
Die Idee dahinter: Überweise am 30. des Monats der Ex gleich 3 oder 4 Monatsunterhalte, und stelle ihr am 1. des Folgemonats den Scheidungsantrag zu.
Dadurch hat sie mehr Kohle auf dem Konto und muß die Hälfte beim Zugewinn wieder zurückschieben.
Danke Euch.
Grüße
den Scheidungsantrag rolle ich in Kürze aus.
Meine Frage: Ist es erlaubt Ehegattenunterhalt für ein paar Monate im voraus an die Ex zu überweisen?
Die Idee dahinter: Überweise am 30. des Monats der Ex gleich 3 oder 4 Monatsunterhalte, und stelle ihr am 1. des Folgemonats den Scheidungsantrag zu.
Dadurch hat sie mehr Kohle auf dem Konto und muß die Hälfte beim Zugewinn wieder zurückschieben.
Danke Euch.
Grüße