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Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang
#26
(09-04-2018, 12:44)Simon ii schrieb: Könnte es sein, daß das Patent ausgelaufen ist und Du es nicht erneuert hast?

Simon II

Nein, zum einen handelt es sich hier höchstwahrscheinlich nicht um ein Patent (das wäre ein technisches Schutzrecht), sondern um ein Geschmacksmuster (damit wird ein Design geschützt). 

Hätte sie nur die Verlängerungsgebühr nicht bezahlt, dann wäre das Geschmacksmuster einfach erloschen. Danach dürfte jeder das Design verwenden  einschließlich sie selbst, denn es existiert dann kein Verbietungsrecht mehr. 

Hier muss der Fall so liegen, dass sie das Geschmacksmuster entweder in der Scheidungsfolgenvereinbarung oder schon vorher auf ihren Ex übertragen hat. 

Danach nutzt sie das Design einfach weiter, weil sie ja Verträge immer blind unterschreibt, und wundert sich dann über die Abmahnung. 

Ich muss Austriake da wirklich zustimmen: mir wäre auch Angst und bange, wenn meine Kinder bei einer Frau aufwachsen müssten, die ihren eigenen Kram nicht auf die Reihe bekommt. 

Auch jetzt fragt sie in einem Forum nach, statt sich kompetent bei einem Anwalt beraten zu lassen. 

Falls er auch für die Kinder keinen Unterhalt bezahlt, sollte sie erst einmal Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Staat kümmert sich dann selbst darum, ob die Vereinbarung nicht zumindest in diesem Punkt sittenwidrig war.
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#27
Ich frage zusätzlich im Forum nach, Anwalt habe ich, aber vielleicht wissen viele Leuten die in ähnliche Situationen sind MEHR als ein Anwalt....
Und das ganze Drama spielt jetzt seid über 4 Jahren und seid 2 Jahren habe ich mich selber wieder aufrappeln können.
Wer sagt das ich mein eigenen Kram nicht auf der Reihe bekomme, ich denke ich bekomme das sehr gut hin, in so eine furchtbare Situation zu sein und da dann auf eigener Faust wieder raus zu kommen.

Die Essence der Geschichte ist aber; ich wollte Ruhe und aus Angst und Zwang habe ich damals unterschrieben was er wollte nur um ihm los zu werden.

Ich werde ihm aber nicht los, stärker noch, er will mich weiterhin stören und zerstören.
Dann habe ich umsonst alles gegeben.
Darum geht es doch.

Und meine Kinder sind das ALLERwichtigste für mich, ich bin die Löwin, die beiden geht es sehr gut!
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#28
Das es schwierig ist........
Deswegen bin ich ja auch hier gelandet


Danke schön...
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#29
Übrigens hat auch pleite sein seine Chancen. Sobald du Sozialleistungen beantragst, versucht der Staat eventuelle Ansprüche gegen den Ex durchzusetzen, damit der Staat nicht zahlen muss.
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#30
Meine lieben Angestellten…… das kann ich nicht…… 
2 davon schon über 20 Jahren bei mir, die andren über 14 Jahr ……
Nein 
Pleite ist die letzte option
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#31
Schau mal Marina, du wolltest hier "Rat" haben. "P" hat gesagt, dass Du den Karren jetzt besser an die Wand fährst und
Sozialleistungen beantragst. Pleite bist Du so oder so schon. Dazu machst Du auf mich den Eindruck, dass Du dringend auch Hilfe für Dich benötigst. Das kann Dir aber dieses Forum nicht bieten, zumal Du auf mich den Eindruck machst, dass du in diesem Konflikt auch emotional sehr tief drinhängst. Alles keine guten Nachrichten ( auch für Eure Kinder ) , zumal Dein Ex - mutmasslich - kompetent beraten wurde und das Pogramm was er gewählt hat konsequent gegen Dich durchzieht. Dagegen mit Strategien vorzugehen, die erst zum Problem geführt haben,- ja da freuen sich dann die Anwälte.
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#32
Manchmal erreicht man am meisten, wenn man den Wunsch des Gegners willig erfüllt. Scheidungen mit "ich mach dich kaputt" Ansagen sind das klassische Beispiel dafür. Wer das ankündigt und umsetzt, zerstört sich den eigenen Unterhalt bzw. sorgt dafür, dass er selber Unterhalt zahlen muss. Sobald du pleite bist und Geld vom Staat willst, kommt der liebe Staat mit §93ff SGB XII und klopft seinerseits ziemlich unabweisbar bei Leuten an, die er eventuell unterhaltspflichtig machen kann - den Ex, der einem die Pleite gewünscht hat. Die haben zumindest viel Erfahrung mit trickreichen Scheidungsfolgenvereinbarungen und auch die Mittel, finanzielle Verhältnisse ganz gut zu durchleuchten.

Darüber hinaus ist "dahinsichen im Minus" nach Trennungen immer eine schlechte Sache, die sich immer auch negativ auf die Gesundheit niederschlägt. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Danach kann man wieder aufbauen, anstatt Jahre zu verschwenden mit viel Mühe, etwas zu halten das nicht zu halten ist.

Und eins ist auch sicher: Wen ein guter Anwalt die Chancen auf eine Revision der Scheidungsfolgenvereinbarung gering einschätzt, dann muss man das abhaken, voll und ganz. Der Opferstatus ist absolut kontraproduktiv.
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