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Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang
#32
Manchmal erreicht man am meisten, wenn man den Wunsch des Gegners willig erfüllt. Scheidungen mit "ich mach dich kaputt" Ansagen sind das klassische Beispiel dafür. Wer das ankündigt und umsetzt, zerstört sich den eigenen Unterhalt bzw. sorgt dafür, dass er selber Unterhalt zahlen muss. Sobald du pleite bist und Geld vom Staat willst, kommt der liebe Staat mit §93ff SGB XII und klopft seinerseits ziemlich unabweisbar bei Leuten an, die er eventuell unterhaltspflichtig machen kann - den Ex, der einem die Pleite gewünscht hat. Die haben zumindest viel Erfahrung mit trickreichen Scheidungsfolgenvereinbarungen und auch die Mittel, finanzielle Verhältnisse ganz gut zu durchleuchten.

Darüber hinaus ist "dahinsichen im Minus" nach Trennungen immer eine schlechte Sache, die sich immer auch negativ auf die Gesundheit niederschlägt. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Danach kann man wieder aufbauen, anstatt Jahre zu verschwenden mit viel Mühe, etwas zu halten das nicht zu halten ist.

Und eins ist auch sicher: Wen ein guter Anwalt die Chancen auf eine Revision der Scheidungsfolgenvereinbarung gering einschätzt, dann muss man das abhaken, voll und ganz. Der Opferstatus ist absolut kontraproduktiv.
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RE: Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang - von Mercedes_AMG - 10-04-2018, 05:59
RE: Scheidungsfolgevereinbarung einseitig und unter Zwang - von p__ - 10-04-2018, 09:50

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