19-04-2018, 06:48
Hallo,
Anfangs gleich mal die Frage:
Wenn man beim Bundesverwaltungsamt eine Adresse bezüglich Schriftverkehr für Bafög Angelegenheiten hat und sonst nicht gemeldet ist bzw. ohne festen Wohnsitz:
1. Kommt dann die Meldebehörde bzw. das Jugendamt an die Adresse vom BVA?
2. Kann es an die Adresse ordnungsgemäß zustellen?
Zur ersten Frage habe ich folgenden Satz gefunden:
Das JA hat Post an die Adresse zugestellt. Sonst ist die Adresse nicht offiziell gemeldet. Ob es aber rechtmäßig ist?
Danke für eure Meinung dazu
ED
Anfangs gleich mal die Frage:
Wenn man beim Bundesverwaltungsamt eine Adresse bezüglich Schriftverkehr für Bafög Angelegenheiten hat und sonst nicht gemeldet ist bzw. ohne festen Wohnsitz:
1. Kommt dann die Meldebehörde bzw. das Jugendamt an die Adresse vom BVA?
2. Kann es an die Adresse ordnungsgemäß zustellen?
Zur ersten Frage habe ich folgenden Satz gefunden:
Zitat:...einen effizienten Datenaustausch zwischen Bundesbehörden und den rund 5.000 kommunalen Meldebehörden ermöglichtScheint also zu gehen.
Das JA hat Post an die Adresse zugestellt. Sonst ist die Adresse nicht offiziell gemeldet. Ob es aber rechtmäßig ist?
Danke für eure Meinung dazu
ED
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)