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Verjährung des Unterhalts, gibt es reale Beispiele?
#4
Die vollständige Antwort auf die Frage "wann verjährt das" ist wie alles juristische keine Zahl, auf die man sich verlassen kann, sondern ein dickes Buch mit vielen wenns und abers.

Ein Titel ist tatsächlich 30 Jahre lang gültig. Die daraus entstandenen Schulden werden aber anders behandelt, die können viel schneller oder auch viel langsamer verjähren und dann gibt es noch den Bereich der Verwirkung. Dir geht es aber wohl um das Risiko, dass aufgrund eines vergessenen Alttitels nochmal gepfändet wird. Ja, das kann tatsächlich passieren, das ist rechtens. Aber du kannst das auch sofort mit einer Klage beantworten, die den Titel auf Null setzt. Nichtsdestotrotz ist alles mit Aufwand und Ärger verbunden, deshalb sind solche Alttitel auszuliefern oder zu bestätigen, dass sie ungültig geworden sind.
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RE: Verjährung des Unterhalts, gibt es reale Beispiele? - von p__ - 29-05-2018, 11:32

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