Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verjährung des Unterhalts, gibt es reale Beispiele?
#17
Die Tatsache, dass Du noch in der Stkl. 3 bist, ist schlicht ein Versehen. Auch ist die Kombination 3 und 5 abgabepflichtig.

Die Tatsache, dass nicht alle zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, begründet sich in einem bis heute nicht funktionierendem technischen System bzw. Fehler.

Nichts desto Trotz ist man bei 3/5 abgabepflichtig. Einen Straftatbestand in Bezug auf eine Steuerhinterziehung kann man wohl nicht herleiten. Dies ist eine Einschätzung meinerseits und lehnt sich an ähnliche Vorgänge an. Die Steuerhinterziehung setzt "Wissen" und "Wollen" voraus. In der Regel wird Dir das als steuerlichem Laien bei diesem Konstrukt nicht zu unterstellen sein. (So zumindest die Finanzgerichte...)

Dein Fall ist eine leichtfertige Steuerverkürzung. Bei einer Solchen reicht es aber aus, schon mächtig auf die Zwölf zu bekommen.

Eine Rückforderung aus einer leichtfertigen Steuerverkürzung wird m.W. für 5 Jahre möglich sein. Hier solltest Du abwägen, schleunigst die Erklärungen abzugeben. Das wären dann 2016 und 2017 und in 2016 waren es nur ein paar Monate, so dass der Schaden nicht noch größer wird.

Ein Rutsch von der 3 in die 1 bedeutet aber schnell, für ein steuerlich zu veranlagendes Jahr, mal 2.500 Euro Nachzahlung.

Und wie oben schon gesagt wurde, ist das Finanzamt ein sehr sehr unbequemer Gläubiger. Es ist auch immer die Frage, wie perspektivisch der Betroffene denkt. Will man ein Leben lang an der Armutsgrenze leben und Gläubiger im Rücken haben oder nicht? Das muss jeder selbst abwägen.

Würde die Ex mitspielen, dann könnte man für 2016 und 2017 noch die 3/5 beantragen und schriftlich beiderseitig darlegen, dass man es nochmal versucht habe und teilweise zusammen gelebt hat. Rücke ihr als Dank die Erstattung rüber und mit Speck fängt man bekanntlich Mäuse.

Ansonsten wird sie irgendwann bemerken, dass sie aus der 5 eine hübsche Erstattung zu erwarten hätte und macht selbst unwissend eine Erklärung. Dann fliegt das Ganze sowieso auf.

Was die Frage nach dem Titel und einer Vollstreckung nach vielen Jahren angeht, so ist das das kleinere Problem. Wurde ja auch oben schon beantwortet. Letztlich würde Dein Anwalt mit einer Vollstreckungsgegenklage gewinnen und auch in Bezug auf eine Unterhaltsabänderungsklage nebst Einkassieren des Titels auf Null, bezogen auf das von Dir gefragte Szenario.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verjährung des Unterhalts, gibt es reale Beispiele? - von Nappo - 30-05-2018, 20:42

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste