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Erfolgreich raus aus De
#1
Hallo,

ich stelle mich erstmal vor: Ich bin maennlich und mitte 30. Seit Ende 2010 bin ich Vater eines Maedchens. Damals war ich noch rechts dumm obwohl ich zu der Zeit an meinem Diplom gearbeitet habe. Das Kind war natuerlich nicht geplant und jetzt koennte man sagen, dass ich mal besser in gute Kondome damals investiert haben sollte.
Be it as it may, nun ist das Kind da.
 
Ich entschuldige mich jetzt schonmal fuer eventuelle Ungenauigkeiten, sowie Schreibfehler – ich bin jetzt schon laenger im Ausland und besitze nur noch PC mit englischer Tastatur, auch nutze ich Deutsch als Sprache eigentlich gar nicht mehr.

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Erster Akt - Das Kind ist da bitte bezahlen Sie:

Da ich zu Anfang noch kein Geld verdient hatte, wegen Studium, das Kind kam in der Zeit in der ich meine Diplomarbeit schrieb, konnte mich damals das Jugendamt nicht zu Geldleistung verpflichten. Nach dem Diplom war ich kurze Zeit auf ALG 2 angewiesen weil es selbst mit Diplom in meinem Fach recht mau aussieht in Deutschland, auch jetzt noch... Aber das ist eine andere Baustelle. In dieser Zeit habe ich dann den Unterhaltvorschuss den meine noch damalige Freundin bekommen hat an die Kasse ueberwiesen. Ich weiss jetzt, dass man es haette besser machen koennen, jedoch ist das nunmal dumm gelaufen damals. Nach 5 Monaten Arbeitslosigkeit habe ich eine Doktorantenstelle ergattern koennen, hierbei ca. 1050 Euro verdient, also eine halbe Stelle bekommen. Wie jeder weiss, ist eine solche Stelle Ausbeuterei, da man als Doktorand ca. 60 Stunden die Woche arbeitet aber halt nur wenig Geld bekommt.
Ca. 1 Jahr lang bezahlte ich dann 133 Euro an meine damalige Freundin, trennte mich dann aber Ende 2012 von ihr aus diversen Gruenden, Drogen, Alkohol, 2 weiterer Kinder von anderem Vater die mir auf der Nase tanzten. Weiterer Grund war die lange Distanz von ca. 150 km (einfache Strecke) und Gewaltausbrueche der Dame gegenueber den Kindern und mir. Es gab hier noch viel mehr Gruende, welche jedoch fuer den weiteren Werdegang nicht Ausschlaggebend sind.


Mehr folgt....

Zweiter Akt - Unterhaltsmaximierungsprinzip but you are not allowed to see your child

Mit der Trennung ende 2012 bekam ich dann Post von der Arge, dass ich Auskunft geben solle, jetzt weiss ich dass ich diese Auskunft natuerlich falsch gegeben habe, ich habe den Vordruck ausgefuellt ganz schoen bloed. Hiernach wurde dann vom Jobcenter der ganz normale Wahnsinn angefangen. In meinem Fall, wurde eine Anwaeltin eingeschaltet, diese schreib mich an und wollte die normale Offenlegung haben. Da die Anwaeltin sich nicht legitimierte, also weder Nachwies wer Sie ist noch dass Sie im Auftrag handelt, habe ich ihr geraten, erstmal diese Nachweise zu bringen. Jedoch reichte Sie gleich Klage bei Gericht ein. Da Anwaltsplicht besteht, musste ich mir dann einen teuren Anwalt nehmen. Die Anwaeltin kam mir recht Kompetent vor, zumindest im Schriftverkehr war Sie es vielleicht sogar. Als es dann zum (guete)Termin kam (ich dachte bis vor kurzem dass es ein richtiger Gerichtstermin war) wurde ich dann gut ausgenommen.
1050 Einkommen netto (unbereining), 300 Euro Weihnachtsgeld, Einkommenssteuerrueckzahlung 1600 (diese war nur das eine Mal so hoch, aber das interessiert in Maximierungsprinzip ja nicht.) Irgendwas um die 240 Euro wurde mir aufgetragen jeden Monat zu bezahlen. Ich fragte dann wie ich mein Kind abholen und bringen solle, wie ich zur Arbeit kommen solle…
Die Antworten waren Ihnen bleibt ja genug und ich solle 10 km laufen oder Oeffentlicher Nachverkehr (Fahrzeit 1,5 h). Meine Anwaeltin hat gar nix waehrend des gesamten Procederes gesagt, was mir sehr komisch vorkam. Aber kassiert hat sie am Ende fuer diese Sache dennoch. Nach dieser Klatsche vor dem Gericht hatte ich des oefteren Angstzustaende besonders Nachts, die in Deutschland nicht mehr weggegangen sind. Hierunter hat meine Leistung in der Uni stark gelitten und ein halbes Jahr bin ich gar nicht vorwaerts gekommen.
Gleichzeitig mit dem KU hatte die Anwaltin der Ex dann auch geschrieben ich waere ein gewalttaetiger Papa und duerfe das Kind nicht sehen und schon gar nicht abholen. Das ist ja wie ich gesehen habe der Trick schlechthin. Nachdem die Sache bei Gericht mit KU gelaufen war, hiess es dann ich wolle ja gar nicht und jetzt gebe es eh nur begleiteten Umgang… also fuer 1 Stunde durfte ich dann mein Kind sehen und fahre dafuer 4 Stunden Big Grin. Wovon ich den Umgang bezahlen solle war mir schleierhaft, so dass ich hiernach mein Kind nur noch 4 mal gesehen habe. Ich weiss jetzt dass ich gut entsorgt worden bin und dass die Frau eh nur auf mein zukuenftig hohes Einkommen scharf war. Hilfe bei Aemter wegen Kindesentzug oder aehnliches Fehlanzeige.

dritter Akt - einen Gluecklichen Zahlesel soll es doch nicht geben

2013 habe ich dann auch meine Frau kennengelernt, habe sie Ende desselben Jahres geheiratet. Hiernach war dann ja klar, dass sich die Anwaeltin gleich melden wuerde, da ja nun mehr Netto zur Verfuegung stehen wuerde. Mitte 2014 wurde ich dann mal Gepaendet weil ich was nicht bezahlt haben soll, was natuerlich nicht stimmt, es interessiert nur keinen. Auch nicht wovon man was zu Essen kauft. Hilfe bei den Aemtern Fehlanzeige…
Mitte 2014 kam dann auch die neue Auskunftsforderung von der Anwaeltin, jedoch wurde diese Zurueck geschickt, da der falsche Name drauf stand. Nach 2 Monaten war dann der richtige Name drauf, jedoch wieder ohne legitimation, u.s.w. so dass ich ihr mitteilte dass ich gerne Auskunft gebe, sobald ich weiss dass sie beauftragt ist, dass das Kind lebt (da ich es seit knapp 2 Jahren nicht mehr gesehen habe) und so weiter. Daraufhin wurde wie immer Klage eingereicht. Dem Gericht schrieb ich dann, dass dieses Verfahren mutwillig ist, da ich die Anwaeltin ja nicht kenne noch weiss ob sie Beauftragt ist. War hier Vorsichtig, da mir erst kurz zuvor die Identitaet (Visakarte) geklaut wurde, eher gesagt ich hatte die Karte aber jemand hatte die Daten von meiner Karte. Dies interessierte natuerlich niemanden, ich solle Auskunft geben und bezahlen. Also erteilte ich Auskunft, gabe alle meine 5 Verdienstbescheinigungen ab, sowie Einkommensteuerbescheid. Das Gericht beschloss jedoch dass es nicht alle Verdienstbescheinigungen haette (an Unis wird man vom Besoldungsamt informiert ueber sein Gehalt, diese senden nur Abrechnungen wenn sich etwas aendert, daher nur 5 Abrechnungen.) auch solle ich den Einkommenssteuerantrag einreichen der Fehle noch. Vielleicht kann mir wer sagen ob es erlaubt ist diesen zu fordern? Da ich beides nicht hatte, habe ich mitgeteilt es liege nichts vor dass ich senden koenne. Darauf erfolgte natuerlich ein Versaeumnisbeschluss, gegen welche ich wiederspruch einlegte, das OLG hat den dann kostenpflichtig abgebuegelt dass ich dagegen ja nicht wiedersprechen koenne und was ich mir denn einbilden wuerde. Auch wurden weitere Luegen verbreitet von wegen ich wuerde so viel verdienen und das nicht mitteilen und auch nicht den laufenden Unterhalt zahlen und ich wuerde ja auch nicht auf Post antworten, alles natuerlich Schmarrn, aber wer glaubt schon dem Mann? Hiernach hoerte ich dann 1.5 Jahre nichts mehr. Ende 2015 (zu der Zeit beendete ich gerade meinen Dr.) hat mich dann ein neuer Anwalt angeschrieben und das Verfahren wurde weiter betrieben. Anfang 2016 war ich dann Arbeitslos und bekam ca. 800 Euro, meine Frau war auch mit ihrem Studium fertig und war auch auf Arbeitssuche, bekam aber kein ALG I, so dass wir den Unterhalt nicht bezahlen konnten, dies teilte ich dem Gericht sowie meine Ex mit. Ich weiss, dass man eine Abaenderungsklage machen muss (ich weiss es jetzt), damals hatte ich dieses Forum jedoch noch nicht gefunden und Informationen im Netz pro Mann sind rar.

vieter Akt - ein produktiveres und ruhigeres Leben im Ausland

Da absehbar war, dass in De nur schlechtbezahlte Jobs fuer uns frei waren, haben wir uns im Ausland beworben und in der gleichen Stadt in einem asiatischen Land jeweils Jobs gefunden. Seit mitte 2016 bin ich daher im besagten Land. Seitdem habe ich den Unterhalt auf 90 Prozent gedrueckt und muss nicht mehr zu Gerichten, noch Post lesen.
Der Umzug ging ganz Problemlos, Geld wurde ueber Freundin ins Ausland ueberwiesen, Verwandte wissen auch wo ich bin. Facebook habe ich aber keine Infos drin noch bei irgendwelche anderen Social Media Sachen, jedoch bin ich ueber die Uniseite zu finden, falls die mich wirklich suchen.

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status right now

Habe jetzt also seit 2 Jahren meine Ruhe hier, verdiene nicht schlecht und gedenke weiter hier zu bleiben und demnaechst noch weniger zu bezahlen. Karriere laueft in der Scientific community und gewisse Projeckte (Funding fuer Forschung) habe ich jetzt auch bekommen, so dass es weiter nach oben geht. Ich kann nur jedem, der die Moeglichkeit hat, empfehlen ins Ausland abzutauchen, ab dem Zeitpunkt – wo die Gegenseite merkt, dass du wirklich weg bist – verhandeln die endlich. Vorher wird man totgepfaendet oder fiktives Einkommen generiert wenn man nichts zum leben hat, wie es bei mir am Anfang der Fall war.
Man muss KU im Ausland aber nicht bezahlen, ich habe mich jedoch dafuer entschieden den geringeren Betrag zu zahlen. Sollten sie doch mal an mich ran kommen muesste ich jetzt ca. Stufe 6 oder 7 bezahlen, demnaechst – wenn ich in der Uni eine Stufe aufsteige - wohl Stufe 10.
Im Ausland ist es auch angenehm warm und die Menschen sehr nett. Man bekommt Geschenke vom Arbeitgeber (neuer Labtop, neuer Fernseher, Leihauto, etc). Die Mentalitaet ist vollkommen anders, wenn ich hier Frage nach nem Labtop heisst es nicht ist zu teuer, da heisst es nur reicht einer fuer 1000 Euro oder brauchst du was Spezielles. In De musste ich an nem alten Pentium 200 arbeiten in 2013.
Zu guter letzt: Wenn man nicht gefunden werden will wird man es in asiatischen Laendern auch eigentlich nicht. Zumindest die Leute die ich hier kenne wurde alle nicht gefunden.

Ich schaue mal, dass ich gegen Anfang 2019 Bescheid gebe ob ich die Nachfolgestelle bekommen habe und wie es weiter laeuft,...
Solltet ihr Fragen haben, so koennt ihr die Posten und ich werde sie so gut es geht beantworten

Bis dahin

Viva
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#2
(31-05-2018, 08:32)VivaAsia schrieb:  
Man muss KU im Ausland aber nicht bezahlen, ich habe mich jedoch dafuer entschieden den geringeren Betrag zu zahlen. 

Man muss KU auch im Ausland bezahlen. Aber die Sache ist so, die Verfolgung ist - wenn sie stattfindet- für die BRD (aber auch für die KM wenn sie die Sache selbst in die Hand nimmt) sehr teuer, langwierig und meistens furchtlos. Mit dem Geld könnte man stattdessen das Kind konkreter und direkter helfen.

Alles Gute!

Ein Vater im Exil

(31-05-2018, 08:32)VivaAsia schrieb:  
Man muss KU im Ausland aber nicht bezahlen, ich habe mich jedoch dafuer entschieden den geringeren Betrag zu zahlen. 

Man muss KU auch im Ausland bezahlen. Aber die Sache ist so, die Verfolgung ist - wenn sie stattfindet- für die BRD (aber auch für die KM wenn sie die Sache selbst in die Hand nimmt) sehr teuer, langwierig und meistens fruchtlos. Mit dem Geld könnte man stattdessen das Kind konkreter und direkter helfen.

Alles Gute!

Ein Vater im Exil

Sorry fürs Doppelposten
I have to return some videotapes.
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#3
@VivaAsia

Eine Verständnisfrage: Du schreibst, Du hast den Kindesunterhalt auf 90% gedrückt - ist das so, oder meintest Du "um 90% gedrückt?"

Ein Hinweis auf die angebliche Strafbarkeit von zu geringem Unterhalt, und Drohung mit Strafverfolgung nach §170StGB:

Wer den Mindestunterhalt nach Unterhaltsvorschussgesetz ( http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/ ) bezahlt, der kann sich gar nicht strafbar machen. Er bezahlt ja genau so viel wie der Staat.

Du solltest eventuell noch mal prüfen, ob nicht während deiner Abwesenheit Unterhaltsschulden auflaufen, die dir irgendwann mal das Leben schwermachen könnten. Hier wären evtl. doch noch juristsche Gegenmassnahmen angebracht. Kannst Du easy vom Ausland aus machen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Tja, eine schwierige Situation...
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#5
Hi, danke fuer das Loeschen des einen Beitrags. Mit dem anderen Pseudonym haette man mich erkennen koennen, daher war es besser das so zu loeschen. Hatte den anderen Account zum lesen gemacht und mich entschlossen doch noch meine Erfahrungen mitzuteilen.

Bezueglich des:" Kindesunterhalt auf 90% gedrückt ". Also soweit ich weiss, sind die Ansprueche auf das Jobcenter uebergegangen, da (H)exe ja nicht arbeitet oder arbeiten will. Be it as it may, Jobcenter hat 90 % DDT zugestimmt seitdem ich im asiatischen Ausland bin, daher laufen keine Schulden auf, wenn ich nur 90 % bezahle.

Danke Austriake, zur Zeit sind es 180 Euro fuer ueber 6 Jaehrige Kinder oder? Zu dem Betrag moechte ich gerne hin.

Zur Zeit habe ich zum Glueck keine Kommunikation mit den Aemtern, will aber naechstes Jahr schauen ob ich es nicht auf diese besagten 180 Euro druecken kann. Denke schon, dass ich dann lange genug um Ausland bin so dass das Jobcenter einwilligt, bevor es gar kein Geld bekommt Big Grin. (Ich weiss dass dann Unterhaltsschulden auflaufen wuerden und auch Strafrechtliche Sachen auf mich zukommen koennten.
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#6
Du hast den ganzen Wahnsinn in D durch. Unterstellungen, dass man ja mehr Geld verdienen würde. Irgendwo wird das sicher liegen. Dummes familienrichterliches Gefasel, weil sie vom Einkommensteuerrecht keine Ahnung haben. Da rechnet man eine Est. Erstattung aus der Vergangenheit hinzu, obwohl man aktuell nur 1050 netto verdient und laut Abrechnung deshalb wahrscheinlich nicht mal Lohnsteuer abführen muss. Die dummen Sprüche, man könne die 10 km ja laufen und die aus der Luft gegriffenen Vorwürfe, welche zur Entsorgung führten. Das ganze Paket, das oft und für viele vorgeschnürt da liegt.

Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass die Hartz-Ex gut versorgt ist vom Kunterbuntland und die Klappe hält und das es dem JC zu bunt wird, Dich in Asien weiter zu verfolgen. Also Füße still halten und dort bleiben. Hier wird es nicht besser.
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#7
Nette Geschichte. Höchsten Respekt dafür, dass Du in einer solchen Situation noch eine Promotion fertig bekommen hast. Andere sind da ausgetickt und im Gefängnis gelandet. Ein schönes Beispiel dafür, dass einen Weg gibt
https://t.me/GenderFukc
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#8
Auch von meiner Seite: Respekt, Respekt.
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#9
Hi, wollte mal ein kurzes Update geben:

- Als erstes vorweg, ich bin immer noch im Ausland, bekomme jetzt öfters Besuch von Verwandten aus Deutschland, aber habe keine Post mehr aus Deutschland erhalten. Keine Verfolgung von den Behörden bis jetzt. Pass läuft auch noch 5 Jahre also kein Problem.
- Leider keine Meldung wie es denn meinem Kind geht.
- Gesundheitlich ging es mir eine Zeit lang nicht so gut, die Ärzte hier meinen es wäre Stress bedingt. Daher arbeite ich jetzt ein bisschen weniger und kümmere mich mehr um meine Familie hier und darum Sport zu machen.
- Mein Chef hier ist immer noch begeister von mir, wir haben ja auch einige gute Publikationen geschafft seit meiner letzten Nachricht.
- Folgevertrag für 1.5 Jahre habe ich bekommen als research professor, leider kein richtiger (associate) Prof. aber immerhin. Gehalt ist jetzt ähnlich wie Gruppenleiter an einer deutschen Uni.
- Mehrere Universitäten haben angefragt ob ich nicht zu denen als associate professor arbeiten möchte. Dies überlege ich gerade mit meiner Frau, vorallem da die Unis dann auch meine Frau am gleichen Ort (gleiche Uni, anderer Arbeitsgruppe) einstellen würden.
- Chef versucht aber für mich an der jetzigen Uni eine tenure track Position zu bekommen. Falls es aber nicht klappt, so habe ich ja nun Optionen. Daher sollten Personen die auch vorhaben abzuhauen immer dran denken einen Plan B oder C zu haben.
- Zur Zeit hat die Uni Ferien und ich kann 4 Wochen von zu Hause aus arbeiten, das ist auch mal sehr entspannend. Ich kann also Mittags und Abends ein wenig arbeiten und zwischendurch kümmere ich mich um meine Familie, wobei es ist eher anders herum, zwischendurch arbeite ich ein wenig und die meiste Zeit wird mit dem Kind gespielt Smile

LG
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#10
Dann scheint es beruflich ja hinreichend gut zu laufen und du kannst dich weiterhin finanzieren. Gute Grundlage. In D keinen Job zu bekommen, aber im Ausland gut bezahlt zu werden, nicht schlecht.

Du zahlst jetzt 90% des Mindestunterhalts? Dann ist der Verfolgungswille natürlich gedämpft, zumal das Geld vorher ohnehin nicht breit geflossen ist. Deine Zahlungen übersteigen den Unterhaltsvorschuss, also zahlt der Staat wegen dir nichts, Unterhalt plus Kindergeld übersteigen die möglichen staatlichen Leistungen.

Täusch dich aber nicht über die langfristigen Aussichten. Solltest du in deinem Zielland erfolgreicher werden, wirst du auch bekannter, unvorsichtiger, angreifbarer. Es kann jederzeit jemand in D einfallen, dass die Zeit reif ist, dich jetzt abzuernten. An Universitäten hast du staatliche Arbeitgeber, damit stehen dort alle Institutionen bereit, eine Forderung gegen dich durchzusetzen.

Ein weiteres Kind gibts nun offenar auch. Und du hast sehr schnell geheiratet. Da fehlt etwas Lücke, etwas Luft zur Eigenentwicklung. Immerhin hast du dich vorher mit einer Frau eingelassen und ein Kind produziert, die Fachkraft in Sozialleistungen, zwei weitere Kinder anderer Väter, Drogen, Alkohol war. Es ist eine sehr ungern gehörte Wahrheit und wird sehr schnell weggedrückt, aber das zeigt, dass es bei dir Muster gibt, die ebenfalls deutliche Veränderung und Entwicklung benötigen. Sich sofort in eine Heirat und das nächste Kind zu stürzen übertüncht das, löst es aber nicht.
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#11
Genau, zahle immer noch 90 % Mindestunterhalt, aber wie gesagt nicht über mein eigenes Konto.

Sicher könnten Sie in Deutschland ganz schnell herausfinden, wo ich bin und als was ich gerade arbeite. Es ist ja alles suchbar mit google. Viel Geld auf meinem Konto habe ich aber nicht hier. Das läuft alles über Verwandte. Appropo Abernten, können die in asiatischen Ländern beim Arbeitgeber pfänden?

Ja es mag sein, dass ich schnell geheiratet und auch ein weiteres Kind habe. Auch war meine frühere Beziehung in Deutschland nicht die beste Wahl (Fachkraft in Sozialleistungen Big Grin). Mal hat man schlechte Entscheidungen getroffen. Damit muss man dann leben. Hier im asiatischen Land wiederum ist aber alles gut. Meine Frau arbeitet ja auch und ist gut ausgebildet. Darauf habe ich ja dann später geachtet! Hierzu muss man sagen, dass die meisten Frauen, die weiter als Master an den Unis sind ziemlich "komisch" sind... Da bin ich jetzt schon froh dass meine "bessere"Hälfte nicht so ist. Wegen Muster, ja ich weiß mein schlechtes Muster ist, dass ich schlecht alleine Leben kann. Wobei können tue ich das schon, aber fühle mich dann unwohl, gehe nicht zeitig ins Bett etc. Mit einer Familie um mich habe ich ein geregelten Tagesablauf, welcher für mich wichtig ist. Wahrscheinlich sollte ich auch mal zu einem Psychiater?

Btw. sind gerade auf der Suche nach einem Auto. Vorschläge für ein gutes bezahlbares Auto Smile?
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#12
Lohnpfändungen dürften so gut wie weltweit möglich sein. Sich den Lohn einfach auf ein Drittkonto überweisen lassen ist nirgends ein Schutz gegen Schulden. Du kannst vielleicht bestehendes Vermögen verschieben, aber niemals laufende Lohnzahlungen. Ein staatlicher Arbeitgeber wird sich auch kaum in Tricks einspannen lassen.

Der Hauptaufwand für die Gläubiger ist die Vollstreckbarkeit der Urkunde im Zielland herzustellen. Je nach Land kann das einfach oder schwierig und teuer sein. Bei Ländern, die im Auslandsunterhaltsgesetz mit D verbunden sind wirds einfach.
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#13
Lohnpfändungen müssen zwingend über die einschlägigen Abkommen vollstreckt werden.
Alles mit sehr grossem Aufwand und sehr vielen potentiellen Stolperfallen ( z.b. Übersetzung! ) für die Gegenseite verbunden.

Meine Strategie war bisher, mangels Leistungsfähigkeit ( aufgrund Erkrankung ) erst garnicht in den Genuss von Unterhaltsansprüchen der Gegenseite zu kommen.
Bisher hat das auch gut geklappt, aber das kann sich natürlich auch ändern.
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#14
Nochmal: Es kommt auf das Land an. Dazu ist im Forum genug Material. Es gibt da auch noch mehr Verträge wie das AUG. Zum Beispiel das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen. Hier, mal lesen: https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_...101973.htm
Hier die Liste der Vertragsstaaten: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen..._node.html
Die Liste wird allerdings stetig länger und in manchen Ländern dauert die Umsetzung lange. Korea hat 2013 angekündigt zu unterschreiben. Jüngst gab es z.B. in Japan Bewegung, aber ein erster Teil (das HKÜ) der Haager Konvention wurde nach vielen Jahren Kritik und gelungenen Kindesentführungen unterzeichnet, der nächste ist angekündigt.

Wenn der Anspruch im Zielland entsprechend des Übereinkommens anerkannt ist, geht die Vollstreckung (Pfändungsarten, Pfändungsgrenzen, Durchsetzungsmöglichkeiten, Verjährung...)  immer nach Landesrecht.

Den Stress hat übrigens nicht die Ex und das Jugendamt. Die geben ihr Ersuchen einfach ans BfJ. Nicht gefunden zu werden ist immer der beste Schutz. Man bedenke: Die Kindesunterhaltssachen sind verdammt langfristige  Dinge. Geht man im Babyalter, kann es noch nach 15 Jahren "krachen", wenn dann jemand einfällt, da wäre ja noch was zu holen oder sich eins der Abkommen ändert.
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#15
hm, mag sein, dass mein Land in der Liste der Vertragsstaaten ist, jedoch gehe ich davon aus, dass zuerst mal mein Konto in Deutschland gepfändet wird? Dort lagern noch ein paar Euro. Aber richtig, Unterhaltssachen, sind sehr langwierig. Ich denke eher, dass die Leute in Deutschland froh sind, dass überhaupt etwas bezahlt wird.
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#16
Das geht natürlich nicht. Konto in Deutschland. Über die Kontospuren sind auch möglicher Aufenthaltsort und weitere Daten ersichtlich.
Keine gute Idee. Ich würde an Deiner Stelle versuchen, mal das Thema Lohnzahlungen grundsätzlich einer Prüfung zu unterziehen.
Wäre es möglich, den "Lohn" in Form eines Honorares zu beziehen? Dann waschen über fremde Firma.....Smile
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