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18-07-2018, 10:44
Hallo zusammen,
wer weiss was...
Bekommen die Alleinerziehenden Exen eigentlich unterschiedlich viel Unterhaltsvorschuss abhängig vom titulierten Unterhalt oder alle nur den gleichen Sockelsatz?
Wie ist es, wenn der Unterhaltspflichtige arbeitslos wird, dann zum "Aufstocker" wird und später wieder eine Erwerbstätitgkeit aufnimmt. Versucht der Staat bzw. Arbeitsagentur/Jobcenter/Sozialamt/Stadt-Gemeinde... dann seine gezahlte Knete für die Aufstockung wieder zurückzubekommen?
liche Grüße
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Die Höhe ist im Unterhaltsvorschussgesetz festgelegt, §2 "Umfang des Unterhaltsleistung" hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/
Schulden aus rechtmässig, nicht als Kredit gezahlten Sozialleistungen gibts nicht. Bei Hinterziehung, Betrug etc. siehts anders aus.
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Dann komme ich auch mit meiner Frage:
Wenn der im Titel 400 EUR steht und der Vorschuss in der höhe von 200 EUR gezahlt wird, dann soll nach der Vorschusszurückzahlung auch die Differenz (aufgelaufene Schulden) monatliche 200 EUR bezahlt werden oder?
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Eine faq... die genannte Differenz fällt ebenfalls als Schuld an. Aber dieses Geld kann von der Gläubigerin, ihrem Bevollmächtigten oder jemand anders eingetrieben werden, an den der Anspruch übergegangen ist. Es gibt in diesem Fall also oft zwei Stellen, die getrennt eintreiben.
Wenn man also nicht zahlt und meint, die Vermögensauskunft bei erfolgloser Pfändung nicht abgeben zu wollen, gibt es sogar zwei Stellen, die einen ins Gefängnis bringen können.
Doppelte Gefahr, Mr. Bond. Wie es Blofield in "Diamantenfieber" so treffend sagte :-)
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18-07-2018, 14:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-07-2018, 14:51 von Zahlesel_RUS.)
Danke, klingt lögisch.
Es gibt also mehrere Möglichkeiten "Urlaub" zu buchen
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