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BZ: Vor dem Familiengericht bleibt das Kindeswohl häufig auf der Strecke
#1
"Vor dem Familiengericht bleibt das Kindeswohl häufig auf der Strecke". Und warum? Es sei zu väterfreundlich. Dem Familiengericht seien die "Rechte des Kindsvaters wichtiger sind als die des Kindes.". Das hat doch tatsächlich Umgang eines Kindergartenkindes mit seinem Vater beschlossen. Unglaublich, sowas. Das Resümee: "Da muss sich grundlegend etwas ändern an der Haltung der Familienrichter."

Der gute Schupelius halt mal wieder: https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/...er-strecke
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#2
Zitat:dass die Familiengerichte das Wohl der Kinder vernachlässigen, häufig übrigens zugunsten der Rechte vor allem von Vätern.
Was soll der Mist? Lebe ich in einem anderen Universum?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#3
(24-07-2018, 12:06)p__ schrieb: Das hat doch tatsächlich Umgang eines Kindergartenkindes mit seinem Vater beschlossen. Unglaublich, sowas. Das Resümee: "Da muss sich grundlegend etwas ändern an der Haltung der Familienrichter."

Schweinerei...sofort die Richterin aus dem Staatsdienst entlassen, sowas kann ja wohl nicht sein. Und das noch als Frau. Was bildet die sich ein.
Verschafft dem Kindesvater einfach so zu seinem Recht. Dreist sowas. Unglaublich...
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#4
Das erschreckende ist, dass 79% der Leser ihm Recht geben (Laut Umfrage unter dem Artikel). Kein Wunder, dass sich an der Gesetzgebung kaum etwas ändert. Die Bevölkerung (einschließlich die Herren) zelebriert den Status quo.
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#5
Ihr duerft doch nicht vergessen, dass es uns Maennern ja doch garnicht um die Kinder geht. Wir wollen doch nur durch die Kinder Macht ueber die Frau ausueben und sie kontrollieren! Der Mann ist eben IMMER boese, egal was er macht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Ich habe eine krassschlimme Verweigerungshaltung auch einmal erleben müssen. Das mich liebende Kind das mich feierte wie Superman, rastete bei der Übergabe vollkommen aus. Aus dem Blickfeld der Mutter verschwunden klammerte es sich wie ein Äffchen an mir fest, erdrückend fest. Das ging an die Nieren. Meine Frage. Wie konnte das nur passieren?

Herr Schupelius. Ich erachte es als einen Logikansatz der es ihnen mal erklären könnte. Wenn Vater und Mutter noch zusammen leben, würde das Kind beim Vater dann auch nicht mitgehen wollen? Woher also, wenn denn nicht von der Mutter so inszeniert kommt eine plötzliche Verweigerungshaltung her? Tick Tack, Tick Tack, Tick Tack ... Ich mein es ernst!

Mein Wunsch an die Gerichte. Zieht euch dieses Mütterpack nicht nur näher ran, bindet sie euch endlich auf die Brust. Urteilt aus, dass wenn das jetzt nicht klappt, das Kind bei ihr weg ist. Das müsste eure Antwort sein, denn es reicht verdammt noch mal. Greift endlich durch und zwar in die einzig richtige Richtung. Wetten es gibt keine Probleme mehr bei der Übergabe und mithin weniger Kindeswohlgefährdung. Und ja, wir hätten mit einem Schlag auch ein neues Werteverständnis das die Gesellschaft hier auch mal wieder besser miteinander klar kommen ließe.
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#7
Kind wegnehmen? Der Mutter? Jetzt kriegt der arme Schupelius Schlaganfall und Herzinfarkt gleichzeitig.

"Bindungstoleranz" als Kriterium ist in D unmöglich, die meisten Richter dürften nicht mal den Begriff kennen.
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