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Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
#6
(12-09-2018, 09:25)Maestro schrieb: Für Ehegattenunterhalt bekommt "Mutti" ja keinen Unterhaltsvorschuss o.ä., d.h. es dürften keine Forderungen entstehen, die auf den Staat als Gläubiger übergehen.

Witzbold. So gut wie Alle Sozialleistungen verursachen einen Forderungsübergang.

(12-09-2018, 09:25)Maestro schrieb: 85" Fernseher dürfte den GV interessieren, oder? Mehrere Computer ebenso. Meine Bude ist top-modern eingerichtet, sieht aus wie geschleckt. Könnte Begehrlichkeiten wecken.

Das neue teure Laptop sollte nicht gerade rumliegen, aber für ein 2000 EUR Auto interessiert sich keiner. Möbel auch nicht.

(12-09-2018, 09:25)Maestro schrieb: Besitze ein Haus, in dem die Eltern wohnen, wenn ich es nicht angebe, wie findet er es?

Noch so ein Witz... Glaubst du ernsthaft, die würden dein Schweigen schlucken, die Ex würde ebenfalls verschweigen, was sie pfänden kann? Oder hast du das Haus während der gesamten Ehe vor ihr verheimlicht? Eine Übersicht über Immobilienpfändung gibts hier: http://www.beck-shop.de/fachbuch/lesepro...be%20n.pdf

Falschangaben bei Vermögensauskunft sind übrigens Betrug, ein Fall für den Strafrichter. Wir in der Regel auch angezeigt und verfolgt.

(12-09-2018, 09:25)Maestro schrieb: Selbtbehalt für Teilzeitjobber liegt ja bei 1080€ für Kindesunterhalt, wo liegt die Pfändungsgrenze bei Ehegattenunterhalt? Wieviel Gehalt darf ich max. verdienen, damit nur rund 400€ KU monatlich und mein Selbstbehalt übrig bleiben?

Der hier ständig zitierte §850d ZPO hilft da weiter. Ich zitiere:
"Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind das Arbeitseinkommen und die in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezüge ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar."

Schulden für die meisten Unterhaltsarten müssen sich also nicht an die Pfändungstabelle halten. Gepfändet wird voraussichtlich auf 750 bis 800 EUR runter. Damit der höherrangige Kindesunterhalt bezahlt werden kann, musst du also 1150 bis 1200 EUR Einkommen haben. Die Ehefrau kriegt dann nichts mehr. Die erste Pfändung wird eine Lohnpfändung sein.
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RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Nappo - 12-09-2018, 08:49
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von p__ - 12-09-2018, 09:04
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 12-09-2018, 09:25
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RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 12-09-2018, 23:12
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von p__ - 12-09-2018, 23:26
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 13-09-2018, 00:45

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