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Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
#12
Also in Abschnitt 17 nochmal die Bestätigung, ab dem 18. Lebensjahr (Volljährigkeit) ist bei schwerbehinderten Kindern Schluss mit der Unterhaltspflicht. Hoffe das bleibt noch so die nächsten 12 Jahre Big Grin

Unterhalt bezahlen widerstrebt meinem libertären und revolutionären Charakter. Es wäre moralisch falsch dies zu tun. Darum muss ein Ausweg eher.
Selbst wenn er durch die Privatinsolvenz führt.

Wenn die Ex noch ewig krank macht, sich weiterbildet und das Kind in Therapien schickt, sowie ewig lang keine Arbeit findet, zahle ich mich dumm und dämlich für die hohle Nuss.

Ausserdem will ich das dumme Gesicht der gegnerischen Anwältin sehen, wenn da der Geldstrom stoppt und ihre Pfändungen für den Popo waren. Dieser Triumph ist auch Mühe wert. Big Grin
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RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Nappo - 12-09-2018, 08:49
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von p__ - 12-09-2018, 09:04
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 12-09-2018, 09:25
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RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Mercedes_AMG - 12-09-2018, 14:38
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 12-09-2018, 23:12
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von p__ - 12-09-2018, 23:26
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 13-09-2018, 00:45

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