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Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
#25
(16-10-2018, 23:39)Gast1969 schrieb: Wie kann ich das angreifen? Und geht das jetzt auch noch (der Pfändungsbeschluß ist von 05/2018)?

Das greift man vor dem Vollstreckungsgericht an. Das Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht deines Gerichtsbezirks. Der Antrag ist formlos, du kannst ihn mündlich oder schrifltich stellen, brauchst auch keinen Anwalt. Das Gericht fertigt einen Festsetzungsbeschluss. Alles kostenfrei.

Es gibt keine Frist. Aber die Hochsetzung kann sich nicht auf die Vergangenheit beziehen. Noch einfacher mit einem Beispiel: Ab Januar wird dein Monatslohn Monat für Monat auf 850 EUR heruntergepfändet. Im Mai fällts dir ein, dass du probieren könntest, den pfändungsfreien Betrag hochzusetzen. Das tust du und tatsächlich: Der Betrag wird erhöht. Das gilt aber erst ab Antragstellung und nicht rückwirkend ab der ersten Pfändung im Januar.

Natürlich kommts auf die Begründung an. Du musst die Annahme widerlegen, dass du dich deiner Zahlungspflicht absichtlich entzogen hast. Dazu würde ich auf jeden Fall raten. Denn wenn du vor hast, das miese Spiel des Jugendamts mit der Verjährungsblockade mitzumachen aber die Schulden viel zu hoch sind, musst du von Anfang an auf eine spätere Insolvenz hinarbeiten.

Ideal wäre, die im EU-Ausland, Frankreich, zu absolvieren, aber das können die Wenigsten. In Deutschland, einer sehr gläubigerfreundlichen Juristendiktatur, wird dir die Entschuldung gerne verweigert mit dem Hinweis auf Schulden aus unerlaubten Handlungen. In dieser Auseinandersetzung ist es günstig, wenn du bereits vorher nachgewiesen und vom Gericht bestätigt bekommen hast, dass du dich deiner Zahlungspflicht nicht absichtlich entzogen hast.

Bei Unterhaltsschulden braucht man immer eine Gesamtstrategie, die viele Jahre umfasst und viele Lebensentscheidungen einbezieht. Wer erfolgreich bestehen will, wird fast immer die Spur gründlich wechseln. Du steht immer allein gegen die gesamte Staatsmacht. Auch das kann man nutzen.
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RE: Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - von p__ - 17-10-2018, 09:48
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