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Schweizer Käse
#1
Im hängigen Scheidungsverfahren in einem linksgrünversifften Kanton in der CH wurden aktuell die Kinderanhörungen durchgeführt. 
In der verfahrensleitenden Zwischenverfügung steht folgendes:

Das Protokoll der Anhörung wird auf Wunsch der Kinder nur der Ehefrau zugestellt, der Vater erhält keine Einsicht. 

Mir wurde nun geraten, dagegen mittels Beschwerde vorzugehen und als Verletzung des rechtlichen Gehörs zu kritisieren. Generelle Akteneinsicht wird übrigens durch das Gericht auch nicht gewehrt.

Richtig?

Ready to to some damage.....
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#2
Das ist in der Schweiz nichts ungewöhnliches und kommt vermutlich auch nicht von den Kindern.

Wie alt sind die Kinder?

Grundsätzlich hast Du ein Informationsrecht, das auch dann besteht, wenn Dir das Sorgerecht bereits entzogen wurde. Das Informationsrecht ist umfassend und nicht zu beschneiden. Wenn die Kinder bereits so alt sind, dass sie selbst über ihr Schicksal entscheiden können und tatsächlich nicht wollen, dass Du ihre Aussagen auf den Tisch bekommst, können sie einfach entscheiden und brauchen nichts weiter dazu zu sagen.

Wie man sieht, probieren die Berzirksgerichte (Obergerichte auch) aber immer wieder, die Rechte der Väter zu beschneiden. Im Falle des Informationsrechts kann man einfach Widerspruch bis zum Bundesgericht einlegen. Dort sollte das Informationsrecht bestätigt werden. Zwar kommt es vor, dass auch das Bundesgericht Recht bricht, was aber eher Ausnahme ist.
https://t.me/GenderFukc
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#3
Die angehörten Kinder sind alle über 14. Die jüngsten Töchter hingegen ( knapp 6 und 7 ) wurde aber garnicht angehört.
Dafür aber vor 15 Monaten bei der örtlichen KESB. Sie sagten: "Mami macht uns Angst vor Papi"
Hat keinen interessiert.
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#4
Dagegen kannst Du auf offiziellem Weg nichts machen. Die Behörden machen, was sie wollen und offensichtlich haben sie sich schon gegen Dich entschieden.
Das Auskunftsrecht hast Du aber auf jeden Fall.
https://t.me/GenderFukc
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#5
Ich habe die Kostenübersicht der Krankenkasse eingefordert. Die Mutter zahlt seit über 6 Monaten weder Ihre eigenen noch die Beiträge der Kinder. Habe mal vorsichtig den Beistand drauf angesetzt um mal nachzufragen wie das gelöst werden kann. Die Mutter will ja das alleinige Sorgerecht....

Die Mutter ist nun per E-mail total ausgeflippt und hat mich als miesen Lügner, [Unterschreitung des Mindestniveaus] und Stalker beschimpft. Nun ja. Jetzt wissen wir immerhin, wo man zum provozieren ansetzen muss.
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#6
Tja, Eigenbild und Fremdbild gehen häufig weit auseinander
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
Ich bin damals zur KESB gegangen und habe Akteneinsicht verlangt. Da haben sie mir die Akte überreicht und ich konnte alles durchblättern und am Schluss haben sie mir noch die Sachen kopiert, die ich gemarkert hatte. Verstehe nicht, dass es bei deiner Behörde so schräg läuft.
Bekommt das Mami die Krankenkasse nicht von irgendeiner Behörde bezahlt?
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#8
Ist der Standart dort. Solche Spielchen machen die aber nur bei Schweizern und Deutschen. Beim letzten Albaner ging das dasselbe Spiel ziemlich nach hinten los. Der hat kurz seine Famlienmitglieder angerufen, die das dann mit ihm geregelt haben.
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