26-10-2018, 14:09
Hallo,
erstinstanzlich vor dem Familiengericht wurde es abgelehnt. Danach hat keiner mehr davon geredet. Und bei der Beschwerdeschrift an
das OLG war das kein Thema mehr, da ging es nur noch um die Abwendung/Reduzierung/Haftungsanteile des Volljährigenunterhalts.
Habe in diversen Foren gelesen, dass die Richter eine Einverständniserklärung der Gläubiger akzeptieren. Als bei der ersten Anhörung
mein damaliger Anwalt mit dem Thema Interessenkonflikt daherkam, wurde ihm vom Richter so derart eine Breitseite verpasst, oder
direkt gesagt, der Richter meinte, dass er mit diesem Blödsinn endlich aufhören sollte, er würde sich damit lächerlich machen.
Ich sag ja, Richter und gegnerischer Anwalt, ich hatte den Eindruck dass die beiden Kumpels sind und wir von vornherein schon keine
Chance hatten. Das OLG hat nahezu jeden Beschlusspunkt des hiesigen Gerichts aufgehoben, also für nicht berechtigt bzw. begründet
abgewiesen. Schön, dass ich trotzdem die ganzen Gerichtskosten hatte, meine Tochter bekam natürlich Prozesskostenhilfe.
erstinstanzlich vor dem Familiengericht wurde es abgelehnt. Danach hat keiner mehr davon geredet. Und bei der Beschwerdeschrift an
das OLG war das kein Thema mehr, da ging es nur noch um die Abwendung/Reduzierung/Haftungsanteile des Volljährigenunterhalts.
Habe in diversen Foren gelesen, dass die Richter eine Einverständniserklärung der Gläubiger akzeptieren. Als bei der ersten Anhörung
mein damaliger Anwalt mit dem Thema Interessenkonflikt daherkam, wurde ihm vom Richter so derart eine Breitseite verpasst, oder
direkt gesagt, der Richter meinte, dass er mit diesem Blödsinn endlich aufhören sollte, er würde sich damit lächerlich machen.
Ich sag ja, Richter und gegnerischer Anwalt, ich hatte den Eindruck dass die beiden Kumpels sind und wir von vornherein schon keine
Chance hatten. Das OLG hat nahezu jeden Beschlusspunkt des hiesigen Gerichts aufgehoben, also für nicht berechtigt bzw. begründet
abgewiesen. Schön, dass ich trotzdem die ganzen Gerichtskosten hatte, meine Tochter bekam natürlich Prozesskostenhilfe.