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Vollstreckungsklausel Unterhaltsvorschuss
#4
Kann ich Dir nicht sagen....

Aber mir fällt auf, dass Du schreibst, man habe sich im Laufe der letzten fünf Jahre nicht gemeldet. Kenntnis über die Zahlung des UV hast Du ja.
So kommt hier zumindest die regelmäßige Verjährung von drei Jahren in Betracht.

So dürfte mit Ablauf des 31.12.18 der gezahlte UV bis einschl. des Jahres 2015 verjährt sein. Sollte da jemand kommen...
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RE: Vollstreckungsklausel Unterhaltsvorschuss - von Nappo - 01-11-2018, 18:26

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