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Hallo,
ja das ist das falsche Forum. Es tut mir leid, aber ich möchte einen wirklichen Lacher anbringen, denn nach der Lektüre dieses Forums habt ihr Lacher leider nötig. Mein wirkliches Mitleid.
Nun ja, wer erbt, der erbt auch Schulden! Wer also die Ex als Alleinerbin einträgt, zwingt sie, wenn sie das Erbe antreten will, zuerst ihre eigenen Unterhaltsschulden an den Staat zurückzuzahlen!
Nicht nur das, sie muss sich auch zum ersten Mal in ihrem Leben mit den wirklichen Zahlen wieviel Geld sie selbst gekostet hat auseinandersetzen.
Bwahahahaha!
Dies ist kein trost, sondern ein letztes "fuck you".
Wenn ich euch helfen könnte, ich würds finanzieren.
Geldlose Grüße.
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Naja - wenn die Schulden das Erbe übersteigen, schlägt sie es einfach aus. Keine Kosten. Ist das Erbe höher wie die Schulden, schenkt man ihr damit sogar noch posthum Geld.
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(11-11-2018, 16:38)p__ schrieb: Naja - wenn die Schulden das Erbe übersteigen, schlägt sie es einfach aus. Keine Kosten. Ist das Erbe höher wie die Schulden, schenkt man ihr damit sogar noch posthum Geld.
Richtig, entsprechend habe ich das auch gesagt, denn die Tragik an dieser Komödie ist schließlich, dass maximal Millionäre sich den Unterhalt von Frauen leisten können und selbst diese enorme Summen berappen müssen - für nix und wieder nix. Deswegen allerdings:
Zitat:Nicht nur das, sie muss sich auch zum ersten Mal in ihrem Leben mit den wirklichen Zahlen wieviel Geld sie selbst gekostet hat auseinandersetzen.
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vDie Idee hatte ich auch schon. Da meine Ex noch immer die Millionen unter meinem Kopfkissen sucht, könnte sie glatt drauf reinfallen. Was in meinem Fall dagegen spricht: Ich habe nur Unterhaltsschulden. Diese könnten die sich selbst erlassen und würden glatt meine paar Euro auf dem Girokonto bekommen. Das gönne ich denen nicht.
Alle anderen Gläubiger waren so intelligent, lieber den Spatz in der Hand zu nehmen, so konnte ich glatt 30.000 mit 20% bedienen und bin denen gegenüber schon seit 5 Jahren Schuldenfrei. Meine Ex wollte keine 20% akzeptieren. Deren Problem. Mein Schufa-Scoring liegt trotz dessen bei 97%, denn Ex-Frauen melden Schulden nicht der Schufa. Auch schaut die Schufa nicht ohne Anlass im Schulnerverzeichnis nach, denn sogar die Hand musste ich schon heben. Der Gerichtsvollzieher hat der Schufa auch nichts gesteckt wegen erfolgloser Pfändung. Einzig die Einrichtung eines P-Kontos ist (war, habs löschen lassen) dort zwar eingetragen, das Scoring trotz dessen vorzeigbar.
Als Erbe sollte ich denen die Unterlagen über meine Vergleichsvereinbarungen mit den anderen Gläubigern vermachen. Vielleicht erkennen die dann, wie dumm sie waren ...? (Vermutlich nicht, sie werden eine Hausdurchsuchung veranlassen wegen der Millionen unter meinem Kopfkissen)
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Von mir wird es nichts (mehr) zu erben geben. Auch für die Kinder nicht.
Das Vermögen, das ich nach der Scheidung erarbeitet und erworben habe, gehört formal jemand anderem. Ich habe nur das Nutzungsrecht daran. Ist auch ok. Um es mit einem Vergleich auszudrücken: wenn ich einen Mercedes fahre, geniesse ich das Fahrgefühl. Ob der Daimler geleast oder gekauft ist, macht sich beim Fahren überhaupt nicht bemerkbar.
Bibel, Jesus Sirach 8.1