09-12-2018, 15:19
(09-12-2018, 10:53)Papa schrieb: Nach Paragraf 183 des Strafgesetzbuches machen sich Männer durch exhibitionistische Handlungen strafbar, Frauen nicht. Wieso ist das so? Gerade Frauen verhalten sich in der Öffentlichkeit sehr oft exhibitionistisch.
das ist in der Tat ein sehr interessanter Paragraph. Warum sollte sich irgendwer strafbar machen, nur weil er nackt rumläuft? Und dann noch die Restriktion der Strafverfolgung auf Männer. Intuitiv ungeklärt ist auch, was eigentlich eine 'Exhibitionistische Handlung' sein soll. Dazu:
https://www.strafrechtsblogger.de/der-be...g/2013/05/
Offensichtlich geht es um den Penis des Mannes. Vaginas und Brüste spielen keine Rolle. Brüste werden ja auch zu Hauf an Stränden vorgezeigt. Nach interpretation von Strafrechtsblogger geht es um "das Entblößen des Penis vor einer anderen Person". Wenn Mann also einer Frau seinen Penis entblößt, um sie anzumachen, macht er sich strafbar (Tatsächlich reicht schon die rechtlich völlig ungeklärte 'unerwünschte Annäherung'). Wenn Frau dagegen den Ausschnitt so weit öffet, dass der Nippel sichtbar wird, um einen Mann anzumachen, zählt das nicht. Persönlich habe ich schon erlebt, dass Frauen ihren Rock im Büro mit eindeutiger Absicht hochzupften - hätte ich hingegen meinen Hosenschlitz mit eindeutiger Absicht offen gelassen, wäre wohl die Polizei informiert worden.
Das ist einer dieser Paragraphen, die mE. nicht ins Strafgesetzbuch gehören. Wer kann schon feststellen, ob und mit welcher Absicht nun die Geschlechtsorgane eine anderen Menschen sichtbar sind.
https://t.me/GenderFukc