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BGH IV ZR 150/05: Lebensversicherung bei Trennung,
#1
Der BGH hat es am 14.2.2007 in Az IV ZR 150/05 bestätigt: Wer eine Lebensversicherung abschliesst, den Ehepartner als Begünstigten einträgt, sich scheiden lässt und einen anderen Partner heiratet, muss unbedingt explizit auch den Begünstigten ändern. Sonst bekommt der Expartner die Versicherungssumme im Todesfall. Durch eine Scheidung ändert sich das nicht automatisch.

Bei einer Trennung sollte man konsequent seine Versicherungen und Papiere durchgehen, um so etwas auszuschliessen.
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#2
deshalb steht in vielen Policen: der dann in gültiger Ehe lebende Partner Wink
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