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BGH, Az. IX ZB 100/16 , 19.10.17 - Keine Erhöhung des Pfändungsschutzes in BG
#1
BGH: Keine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei Bedarfsgemeinschaft mit nicht unterhaltsberechtigter Person

Ein Schuldner lebte mit Lebensgefährtin und deren Kind zusammen. Er selber schuldet Kindesunterhalt an Kind aus früherer Ehe/Beziehung.
Außerdem befand er sich im Verbraucherinsolvenzverfahren. Der Schuldner und seine Lebensgefährtin beantragten beim Jobcenter Sozialleistungen.
Diese Anträge wurden abgelehnt, der Mann könne mit seinem Erwerbseinkommen die ganze Bedarfsgemeinschaft unterhalten, ein Anspruch auf
Sozialleistungen bestehe daher nicht. Daraufhin beantragte der Schuldner mit genau dieser Begründung beim Vollstreckungsgericht die Erhöhung
seiner pfandfreien Beträge. Diesem Antrag wurde stattgegeben, der Insolvenzverwalter ging gerichtlich dagegen vor. Bis die Sache eben beim
Bundesgerichtshof landete. Im Prinzip sagt der BGH, da es keine gesetzliche Unterhaltspflicht des Schuldners für seine "Bedarfsgemeinschaft" gibt, kann
auch der Pfandfreibetrag nicht erhöht werden. Das tatsächlich Unterhaltszahlungen an die Lebensgefährtin und deren Kind stattfinden und sozialrechtlich somit keine Hilfebedürftigkeit für diese Bedarfsgemeinschaft eintritt, ändert nichts daran. 

Urteil im Volltext: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1


Es ist also jetzt auch nicht mehr möglich, sich vor Pfändungen als Schuldner in die sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft zu "retten". Bis dahin konnte man sich jedenfalls
noch aussuchen, wer von seinem Einkommen profitieren sollte.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#2
Der Fluch der längst vergangenen Ehe wirkt noch tief bis in die neue Partnerschaft und Familie mit hinein.
Ein Leben als Scheidungskrüppel und Pleitegeier ist rechtens.
Ist dem BGH bewußt, dass er mit solchen Urteilen den Volkszorn schürt?
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#3
Ich glaube, das ist den Richtern einfach mal herzlich egal. Erst heute habe ich gelesen, daß sich ein Mann nur durch Strafanzeigen vor unberechtigter Vollstreckung wehren konnte. Das Jugendamt hat aus einem ungültigen Titel vollstrecken lassen. Drei Jugendamtsmitarbeitern, drei Rechtspflegern und einem Richter war es einfach egal, daß der Mann dadurch seine Existenz verliert, bzw. verloren hat. Was kann man denn schon erwarten, wenn es in Deutschland nur noch einen Anschein von Rechtstaatlichkeit hat?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#4
Das sind Roboter, die sehen nur ihren Vorgang und ihre Zwänge.
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#5
(22-01-2019, 17:25)Sixteen Tons schrieb: Ich glaube, das ist den Richtern einfach mal herzlich egal. Erst heute habe ich gelesen, daß sich ein Mann nur durch Strafanzeigen vor unberechtigter Vollstreckung wehren konnte. Das Jugendamt hat aus einem ungültigen Titel vollstrecken lassen. Drei Jugendamtsmitarbeitern, drei Rechtspflegern und einem Richter war es einfach egal, daß der Mann dadurch seine Existenz verliert, bzw. verloren hat.

Wie Geil ist das den...wo stand das ?

Habe fast ein ähnliches Erlebnis...
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#6
(22-01-2019, 20:00)Arminius schrieb: Wie Geil ist das den...wo stand das ?

Habe fast ein ähnliches Erlebnis...

Habe ich bei Fratzenkladde gelesen. Zu dem Warheitsgehalt kann ich natürlich nichts sagen, aber ich habe ein bisschen nachgebohrt. Da klang es schon recht deutlich und glaubwürdig.  Ich kann dir mal den Link zu dem Bericht raussuchen. Aber nur per PN, falls Interesse.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#7
Interrese ! Danke... Big Grin
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#8
Würde den Link auch gerne haben.
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#9
"Wir wissen natürlich schon, dass Sie auch an die Partnerin und vor Allem das Kind Geld zahlen, aber das ist uns egal, weil rechtlich müssten Sie das ja gar nicht. Also machen Sie bitte - wie erwünscht - folgendes:
Entweder heiraten Sie die Neue oder Sie ziehen aus. Aus beiden Situationen können dann Unterhaltsansprüche hergeleitet werden und alles ist in Butter. Da wir aber die ganzen wilden Ehen nicht möchten, gibts auch keine Kohle dafür. Wo kommen wir denn hin? Am Ende trennt Ihr Euch und jeder geh seiner Wege. Wir können dann nicht mal Geld daran verdienen. Am Ende kostet es nur....Nix da!"

Das das Ganze im Übrigen das zweite Kind völlig außer Acht lässt, beweist nicht nur, dass Kinder in diesem Land tatsächlich gar keine Rolle spielen, sondern auch übelste Diskriminierung. Wäre das ein kunterbundes trans-gender-queer-binär-lalala-Paar, würde ganz Berlin auf die Straße gehen.
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#10
@sixteen tons

Danke !
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