30-03-2019, 23:10
in o.g. Sache hat der Gläubiger gemäß § 802I Abs. 2 und ZPO sog. Drittauskunft über Sie beantragt. Ich teile Ihnen das Ergebnis der Anfrage bei der Deutschen rentenversicherung mit.
D. Arbeitgeber lautet/lauten:
Es wurde kein Arbeitgeber ermittelt..
Diese information wurde an den d. Gläuig.weitergegeben. Belehrung gemäß § 802I Abs. 2 und 3 ZPO wurde erteilt.
Ist mitgeteilt worden kein Arbeitgeber?
Kann die Rente gepfändet werden ? Wenn ja über welche höhe ?
D. Arbeitgeber lautet/lauten:
Es wurde kein Arbeitgeber ermittelt..
Diese information wurde an den d. Gläuig.weitergegeben. Belehrung gemäß § 802I Abs. 2 und 3 ZPO wurde erteilt.
Ist mitgeteilt worden kein Arbeitgeber?
Kann die Rente gepfändet werden ? Wenn ja über welche höhe ?
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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