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[split] JA lehnt befristeten Unterhaltstitel ab
#11
(30-04-2009, 08:27)vorsichtiger schrieb: Also zunächst einmal - von klagen MUSS kann keine Rede sein. Wenn der Nachwuchs mit dem Erzeuger eine normale Beziehung pflegt, wird er den Titel freiwillig aushändigen.

Im Moment ist es ja auch noch so, mit der Beziehung. Nur gehen bei meiner Tochter bis dahin noch 11 lange Jahre ins Land, und davon lebt ihr die Mutter ca 9 Jahre ihre "das steht mir schließlich zu"-Mentalität vor. Und wer weiss, ob mir die zwei restlichen Jahre noch bleiben ? Es schreiben ja hier einige Väter, die erfolglos um jede Sekunde mit ihren Kindern kämpfen. Und bei mir ist aus einem "du kannst die Kinder jederzeit sehen" schonmal ein "du kriegst die Kinder nur noch zu den regulären Umgangszeiten" geworden. Also Tendenz klar erkennbar.
Mir geht s aber jetzt eigentlich nur darum, was ich dem Urkundenheini erzähle. Und da hätte ich gern mal den Grund für seine Verweigerung gehört. Daß er die möglichen Folgen nicht kennt, kann ich mir nicht so richtig vorstellen. Mir fällt da eigentlich nur einer ein: der finale Totestoß einer Vater-Kind-Beziehung.

(30-04-2009, 11:16)p schrieb: Beschweren würde ich mich schon. Natürlich bringt das keine Änderung in der Sache. Aber eine Fachaufsichtsbeschwerde (kostet dich nur ein Blatt Papier) muss beantwortet werden, das kostet "das Amt" Zeit, haben sie nicht gerne. Die falschen Aussagen der Urkundsperson sind ihr sehr wohl bewusst gewesen, in ihrer Eigenschaft als Notar hat sie damit Dienstpflichten verletzt. Pflicht einer Urkundsperson ist es, zu titulieren was der Unterhaltspflichtige titulieren möchte. Sie ist kein Beistand! Die fehlende Begrenzung kann einen Vermögensschaden für den Pflichtigen haben. Somit ist der Tatbestand eines Betruges erfüllt. Blöderweise nicht gerichtsfest nachweisbar. Das kann man neben einer Fachaufsichtsbeschwerde zusätzlich herumerzählen und anbringen. Schon, um es sich von der Seele zu reden.

Ich habe andere dienstliche Verfehlungen immer in Kommentaren und Leserbriefen der Lokalzeitung zu passenden Artikeln angebracht, lapidar aber treffend formuliert. Wie ich von meinen Jugendamts-Maulwürfen weiss, wurde das im Jugendamt genau wahrgenommen. Negative Öffentlichkeit passt ihnen überhaupt nicht.
Das die dort nicht so gerne schreiben, habe ich auch schon gemerkt. Das hat mich eigentlich erst auf die Idee mit der Beschwerde gebracht Big Grin

(30-04-2009, 11:35)MitGlied schrieb: Wenn Nachwuchs, Erzeuger UND Austrägerin trotz Trennung einen normalen Umgang pflegen, der übrigens auch hin und wieder mal von Konflikten überschattet sein kann, dann ist ein Titel völlig unnötig.

Mein Kind ist 7, und es liegen konfliktreiche 7 Jahre hinter mir, die übrigens genauso konfliktbehaftet gewesen wären, wenn wir zusammengelebt hätten. Trotzdem gibt es keinen Titel, sondern Absprachen, die bisher immer eingehalten wurden.
Die Idee hatte ich ursprünglich auch. Nur hatte eben die Besitzerin eine Beistandschaft beantragt, bevor ich bis drei zählen konnte.
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
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RE: [split] JA lehnt befristeten Unterhaltstitel ab - von Gemsbock - 30-04-2009, 19:09
Von Maulwürfen und Mäuschen - von Gast1 - 30-04-2009, 11:52

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