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Kindesunterhalt und Privatinsolvenz
#26
Das hatten wir doch schon. An das Geld deiner Frau kommen die Gläubiger nicht heran. Auch der Nachweis, dass beispielsweise ein Auto ihr gehört, Halter und Besitzer sollte doch einfach sein.

Wenn du sowieso in eine Pfändung läufst weil dir das Geld für den Unterhalt ausgeht, rette lieber deine letzten Taler statt bis auf Null runter zu zahlen.
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#27
Ich sagte nicht, dass Du labil bist sondern auf mich einen derartigen Eindruck machst. Das muss nicht so sein.

Wenn Du aber wütend bist, dann komm da ganz schnell von weg. Da macht man viele Fehler.
Um dich vor Sachenpfändungen zu schützen, gehört Dir eben nichts mehr. Teurer Fernseher, teurer Computer, etc?
Läuft Alles über die Freundin. Inventarliste und Rechnungen helfen dabei.. Dann kannst Du auch noch in einer gemeinsamen Wohnung zum Untermieter werden. Mit eigenem Mietvertrag und nachweisbaren ( Quittungen! ) Mietzahlungen.

Das Alles kommt schön in eine Pfändungsmappe hinein, für den GV. Da hat er viel Freude.

Und weil Du ab jetzt auch noch viel Stress mit Deiner Ex hast, gleich mal zum Psychiater und erst mal krank schreiben lassen.
Musst einfach beim Klapsendoc etwas rumheulen, stottern und nach Möglichkeit nicht anfangen zu lachen ;-)
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#28
(04-02-2019, 11:29)Freebird schrieb: Weis keiner was passierenwürde, wennich in eine anderes EU Land einreisen würde?

Aber was würde passieren, wennich mit einem klein Kind über einen Deutschen Flughafen einreisen würde, würden die mich dann auch direkt verhaften und was würden die mit dem Kleinkind dann machen?

Man wird dich nur dann verhaften, wenn ein Haftbefehl vorliegt. Voraussetzung dafür wäre eine rechtskräftige Verurteilung nach §170 StGB, Verletzung der Unterhaltspflicht. Kein Urteil, kein Haftbefehl.

Die Niederländer zum Beipiel haben einen solchen Paragraphen gar nicht, das heißt wer über Amsterdam einreist wird vielleicht von der NL-Polizei befragt - aber nicht verhaftet.

Das nur mal so als Hinweis.

Und wenn man sicht entschliesst, ins Ausland zu gehen, dann meldet man sich auf dem Einwohnermeldeamt ab - aber ganz bestimmt nicht in das Land, in das man dann tatsächlich geht. Sondern in irgendeinen Zipfel der Welt - Oman, Albanien, Belize. Irgend sowas. Das ist nicht strafbar, aber es nimmt eventuellen Verfolgern gleich mal die Lust nach intensiver Suche.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#29
Geh auf die Bank. Pfändungsschutz beantragen. Ist in 5 minuten erledigt.

Du kannst auch Geld von jedem drauf empfangen. Jedoch nicht mehr wie der Pfändungsfreibetrag, da sonst weg ist das Geld.
An das Geld deiner Frau können Sie auch nicht dran.

Wenn deiner Frau etwas mehr verdient, lass dir Geld von Ihr überweisen. Dick und Fett Unterhalt drauf schreiben.
Nimm ein mini Job an, wo gar keine Verantwortung hast. Gehe zum Amt und Stocke auf.

Geh nebenbei wenn lust laune hast, sich was ergibt, nebenbei Arbeiten. Lass dich bar bezahen.

Lass die Gläubiger glauben was Sie wollen. Am ende des glaubens werden Sie real mit leere Taschen stehen.
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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#30
Noch ein Paar Infos von meiner Seite:
Ich und Meine Frau wohnen bei meinem Vater kostelos in seinem Haus. Zudem haben wir eine Tochter von unter 6 Jahren.
Ein Anwalt aus dieser Gegend hatte mir nur mal erzählt, dass die auch in der Wohnung wo wir leben auch die Gegenstände meiner Frau pfänden können. Alles was wir haben läuft schon mit Quittung und so auf meine Frau. Halt weil der Anwalt gesagt hätte da können die auch dran an die Gegenstände, daher mache ich mir sorgen.

Also sollte ich einreisen, werde ich wohl die Niederlande nehmen, scheint etwas besser zu sein. Zudem habe ich Freunde dort, wo ich auch wohnen könnte.

1. Würde es zu einer Verurteilung kommen, wenn ich Deutschland verlasse aber monatlich 50€ überweise?
2. Sollte ich einfach abhauen und nach x Jahren zurück wollen, könnte ich doch aus dem Ausland einen Insolvenzanwalt einstellen um Insolvenz anmelden und wenn das durch ist, dann nach Deutschland zurück kommen?

@JonDon
Ich kann nicht zum Amt gehen und aufstocken, weil meine Frau zuviel Geld als Mieteinahmen bekommt.
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#31
Am Besten, du probierst es mal aus und berichtest uns regelmässig über Deine Erfahrungen!
Und wenn es schiefgeht, dann ist das auch nicht schlimm. Pleite bist Du ja so oder so.
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#32
(04-02-2019, 12:22)p__ schrieb:
(04-02-2019, 02:08)Karl schrieb: Ich wurde in Abwesenheit verurteilt, obwohl ich sogar aus Deutschland abgemeldet war. Rechtsbruch überall.

Meistens lässt es sich aber feststellen, wie es gelaufen ist. Gerne wird zum Beispiel vom Abwesenden vergessen, einem früheren Anwalt das Mandat zu entziehen. Da hat dann die Staatsmacht wiederhin eine berechtigte Adresse, an die sie zustellen kann. Von solchen Fehlern gibts noch mehr.

Ich hatte niemals einen Anwalt beauftragt, im ganzen Leben noch nicht. Ich war abgemeldet aus Deutschland. Es hat die Behörden aber nicht interessiert, im nachhinein stellte sich heraus, dass ein Pflichtverteidiger gestellt wurde, mit dem ich nie ein Wort wechselte und den ich nicht kenne. Die Post wurde an meine letzte Adresse in Deutschland zugestellt. Als ich zurück kam, hab ich eine Einkaufstüte voller gelber und blauen Briefe in die Hand gedrückt bekommen.
Egal, jetzt bin ich offiziell traumatisiert und kann nicht mehr als 1.000 € netto pro Monat verdienen.

P.S.
Wieviel muss jemand, sagen wir mal 3 Monate netto verdienen, wenn die Person knapp unterm Pfändungsbetrag 1.100 € Krankengeld bekommen will für 1,5 Jahre?
Big Grin
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#33
Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Stattdessen gibt es in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse.
Das Krankengeld, das die GKV zahlt, ist deutlich geringer als das letzte Gehalt: 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent vom Netto-Gehalt.
https://www.finanztip.de/gkv/krankengeld/

Jetzt sind deine Rechenkünste gefragt.
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#34
(04-02-2019, 19:04)Karl schrieb: Ich war abgemeldet aus Deutschland.

Das ist einer der vielen möglichen nächsten Fehler. Die sehen nicht erst im Einwohnermeldeamt nach, ob du abgemeldet bist. Die versuchen stattdessen einfach zuzustellen. Ein alter Name an der Klingel, ein offener Briefkasten ohne Name reicht dann aus, damit das Schreiben als zugestellt gilt. Das reicht, damit die davon ausgehen dürfen, dass es zugestellt wurde. Wer geht, sollte konsequent hinter sich aufräumen.
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#35
(05-02-2019, 11:16)p__ schrieb:
(04-02-2019, 19:04)Karl schrieb: Ich war abgemeldet aus Deutschland.

Das ist einer der vielen möglichen nächsten Fehler. Die sehen nicht erst im Einwohnermeldeamt nach, ob du abgemeldet bist. Die versuchen stattdessen einfach zuzustellen. Ein alter Name an der Klingel, ein offener Briefkasten ohne Name reicht dann aus, damit das Schreiben als zugestellt gilt. Das reicht, damit die davon ausgehen dürfen, dass es zugestellt wurde. Wer geht, sollte konsequent hinter sich aufräumen.

Das Haus gehört meinem Vater der dort aber nicht wohnt aber den selben Nachnamen wie ich hat.
An dem Abschließbarenbriefkasten steht nur der Nachnahme.
Wie verhält sich dies Regel in meinem Fall?
Wäre es aussreichend, dass mein Vater den Brief mit unbekannt verzogen zurück schickt?
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#36
Ja, das wird erst mal ausreichend sein....etwas später wird dein Vater sicherlich befragt werden wo du bist.
Also, niemanden sagen wo es hingeht, auch dem Vater und co. nicht.
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#37
Die biegen sich auch alles so zurecht, bis es denen passt. Wie soll man denn dann dagegen ankommen, ich war bekannterweise ausgewandert. Egal, hab die 3 Monate überlebt und viel Nutzen draus gezogen, bzw. kann ich das ewig ausdehnen.
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#38
(05-02-2019, 17:02)Freebird schrieb: An dem Abschließbarenbriefkasten steht nur der Nachnahme.

Da haben wir das Problem nun schliesslich gefunden. Der gerichtsbekannte Wohnort und ein Briefkasten mit deinem Namen drauf - das wars. Auf irgendeinen dieser Punkte stösst man immer, wenn man sich die Fälle genauer ansieht.

Entscheidend war die Zustellung, das hätte auch nicht durch späteres zurückschicken der Schreiben geradegebogen werden können. Schliesslich hättest du dich ja auch selbst der unangenehme Post auf diese Weise entledigen können, das Gericht macht keine Identitätsfestellung des Absenders. Es stellt zu und damit gilt es eben als zugestellt, fertig.

Der Name muss weg, der Briefkasten muss weg. Was natürlich schwierig ist, wenn dort nach wie vor ein enger Verwandter mit demselben Nachnamen wohnt.
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#39
Hier wohnt sonst keiner mit dem selben Namen, das Haus gehört nur meinem Vater ab der Wohn nicht hier.
Würde es ausreichend dann sein. Ein Schild drann wo drauf steht hier wohnt nur alle Vornamen und expliziet mein Vorname estra gelistet mit wohnt nich tmehr hier?

Bei dem letzten Urteil habe ich schon gesehen, dass das Gericht sich alles so biegt damit es passt. Es wurde keine rücksicht darauf genommen das ich Harz 4 war. Und ganz schlimm war das Jahr wo ich schon im Ausland war. Da haben die total rum gesponnen. Und wollten ohne ende papiere. Dabei bekommt man in anderen Ländern gar keine Papiere, aber das hatten die auch nicht Verstanden das andere Länder humaner sind.

Ich bin schon gerade die Mieteinnahmen am Berechnen, wieviel wir dann im Ausland im Monat zur verfügung haben. Habe schon alles auf Online umgestellt auch die Steuererklärung mit einem Zertifikat und WMware pluss VPN. Dann bin ich schon in einem Land wo ich nicht bin Wink

Aber wenn in Holland Unterhaltprellen keine Straftat ist, was würde denn passieren, wenn ich ganz normal nach Holland gehen würde und dem Amt sogar mitteile wo ich dort wohne und nur 50€ (oder wenn die mich total abfucken 0€) monatlich überweisen würde?
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#40
Du musst den Titel da bedienen, wo er besteht. Wenn es in Holland keine Straftat ist, heisst das nicht das es in Deutschland ebenso ist.
Entweder bezahlst du garnichts, oder komplett.
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