18-03-2019, 16:36
Hätte der BGH nicht derartigen Mist verbrochen, wäre das jetzt schon möglich. §1606 BGB: Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.
Ist also nur die Frage, wie man "betreuen" interpretiert und "in der Regel" bzw. ausserhalb davon. Das BGB ist flexibel. Die BGH-Richter nicht, die haben aus eigener Erfindung heraus beschlossen alles kleiner wie 50% ist keine Betreuung mehr. Ein Witz.
Ist also nur die Frage, wie man "betreuen" interpretiert und "in der Regel" bzw. ausserhalb davon. Das BGB ist flexibel. Die BGH-Richter nicht, die haben aus eigener Erfindung heraus beschlossen alles kleiner wie 50% ist keine Betreuung mehr. Ein Witz.