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Vater bekommt Obhut der Kinder zugesprochen
#1
https://www.rtl.de/cms/stefanie-b-ist-ve...68545.html

Gibt's denn sowas? Mutter verlässt mit Kindern Frankreich und zieht nach Deutschland.

Grund Vater ist gewalttätig.

Jetzt sagt das französische Gericht sie sollen zurück.

Und das hät die Anwältin der Verteidigung noch nie erlebt. Alles aus Sicht der Dame und es stellt sich die Frage wie wahr die Behauptung der Gewalt eigentlich ist.

Bin gespannt auf eure Meinungen.

Lg Geraldo

Gesendet von meinem INE-LX1 mit Tapatalk
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#2
Im Frankreich steht es im Gesetz, dass die Elternteile nicht weiter wie 200km weit wegziehen dürfen, wenn es gemeinsame Kinder gibt.
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#3
Die Kinder sind schon 4 Jahre in Deutschland.
Auf einmal gibt es doch PTBS

So wie diese Frau nach D gekommen ist, ist der zuzutrauen wenn es eng wird, das weiter gezogen wird.
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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#4
Gewalt ist die typische Schutzbehauptung.
Ich finde es recht lustig, wie die franz. Justiz hier gerade Vollgas gibt. Mit dem Interview bei RTL
hat sich die Alleinverziehende definitiv selber die Grube gegraben. Das haben die Franzosen nicht so gerne.
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#5
Ist das denn nicht so, das das Französiche Gericht garnicht zuständig ist, wenn die Kinder schon 4 Jahre in Deutschland wohnen? Zumal wenn ein Deutsches Gericht schon vorher entschieden hat, das die Kinder in Deutschland bleiben dürfen.
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#6
Bin in selber Situation Momentan, die Mutter meines Sohnes hat meine Unterschrift gefälscht und es geschafft unseren Sohn in Deutschland anzumelden.
Dies hatte sie aber schon gemacht, 6 Monate bevor sie abgehauen ist. Hier liegt mein Problem, dass eine internationale Kindesrückführung nur 1 Jahr gültig ist.
Da aber Jugendamt und Richter in Deutschland sich so lange Zeit gelassen haben und meine Rückführungsanfrage auf Seite legten, war diese verjährt.
Leider war ich damals noch nicht so auf dem Stand mit dem Wissen von Heute.
Fakt ist aber dass normalerweise, auch Deutschland sich an den Hagener Abkommen hallten sollte, was die aber mit List und Tricks nicht machen.
Wäre es so, dass niemand mit einem Kind ins Ausland abhauen darf. Hier ist normalerweise und dies fast Weltweit so, dass eine sofortige Rückführung erfolgen muss.
Nur Deutschland hält sich nicht dran, die schützen lieber Mütter welche Verbrecher sind.
Ein psychologisches Gutachten besonders in Deutschland hat eh nichts zu sagen. Wir wissen alle, dass diese besonders in Deutschland nur für die Mütter sind.
Fakt ist, egal was passiert ist, ein Elternteil darf abhauen, aber das Kind muss in dem gemeldeten Staat bleiben, selbst wenn beide abhauen sollten.
Bei Gewalttaten oder ähnlichem, darf man auch nicht mit Kind ins Ausland abhauen, sondern muss in diesem Land dann vor Gericht.
Was ja logisch ist, denn dort wurde ja die Straftat begangen.
Was auch in fast allen europäischen Ländern, außer in Deutschland anders ist, sind die Gleichberechtigungen, hier werden weder Mütter noch Väter bevorzugt.
In den Meisten Ländern wird erst mal nach dem Schuldigem gefragt, wer die Trennung veranlasst hat und wieso.
Hier stehen manche Mütter dann ganz doof vor Gericht und die Kinder werden Zeitlich aufgeteilt.
Andererseits wird wie schon erwähnt ein Umzug von mehreren Km nur geduldet ist Landes spezifisch, damit keiner dem Anderen das Kind wegnehmen darf oder kann.
Außer in Deutschland, wird auch alles genau 50% geteilt, Umgangszeit, Kindergeld, Urlaub, Kosten usw.
Hier spielt es keine Rolle wer wieviel verdient, da gibt es keine Zahlungen zum Anderen.
Man ist getrennt und Basta, jeder muss dann für sich selber und dem Kind sorgen.
Die Eu beklagt schon lange, dass Deutschland sich endlich anpasst und Deutschland musste auch deswegen vor dem EURGH schon viele Strafen zahlen.
Leider scheinen die Sanktionen und Strafen gegenüber des Einholens der Gelder der entsorgten noch weniger zu sein, sonst würde sich ja mal was ändern.
Also lieber etwas bezahlen, gegen Menschenrechte und Abkommen verstoßen, und andererseits mehr rein holen um die Kassen zu füllen. (Ist ja der einzige Grund)
Dabei ist es so, dass eine Klage vor dem EURGH keine Änderungen der Situation macht, sondern nur eine Finanzielle Entschädigung bekommt, welches sich mit den Ausgaben der Anwälte und Gerichtskosten auch für einen privat nicht lohnt.
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