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Der Bienenzüchter in Russland
#1
https://www.gerichte.sg.ch/home/dienstle...6-9-2.html

Ein Urteil für "P".  Big Grin

Im vorliegenden Fall hält der Vater der Kinder den ganzen Psychoterror der Ex nicht aus und setzt sich in den nächsten Flieger nach Russland. Dort will er als Selbstversorger und als Bienenzüchter leben, eine Vorstellung die ohne Weiteres ganz kommod sein kann. Warum er überhaupt noch Kontakt mit den Gerichten hält und nicht einfach untertaucht, erschliesst sich mir nicht aus dem Urteil.
Wie auch immer, das Gericht nimmt an dass er einfach in die Schweiz zurückzukommen hat und hier seiner gesteigerten Leistungspflicht als Maler nachzukommen hat. 

Ob er dieses auch tatsächlich umsetzt, kann jedoch offen bleiben.  Die Ehefrau kann ja versuchen, Unterhalt in Russland mittels der örtlichen Inkassostelle vorzunehmen. Man darf gespannt sein, ob es überhaupt gelingt den Brief zu übersetzen  Big Grin
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#2
Ich frage mich gerade, wie er eine Daueraufenthaltserlaubnis für Russland bekommen hat...
Unterhalt in Russland einzutreiben ist unmöglich, und ob er freiwillig gezwungen werden kann in die Schweiz zurückzukehren - das ist doch auch eher nur eine hypothetische Frage!
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#3
Da ist der Weg zu "Inkasso Moskau" wenigstens nicht so weit. Wink
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#4
Der Bienenzüchter von Russland...dachte erst es handelt sich um eine Film oder Buchempfehlung.
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#5
gibts was neues.? finde Russland geil
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#6
(13-10-2019, 20:59)Markus Müller schrieb: gibts was neues.? finde Russland geil

Das Haager unterhaltsabkommen gilt weiterhin nicht für Russland ??????
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#7
Wie kommst du darauf? https://www.auswaertiges-amt.de/de/-/2570832 : "Russische Föderation"
Der Eingangsbeitrag handelt von einem Schweizer, wie das bei Schweiz-Russland ist weiss ich nicht und ich weiss auch nicht, wie in der Praxis etwas umgesetzt wird. Vermutlich wenig, Russland und Weissrussland haben sich ja auch zum sicheren Hafen für Milliardenbetrüger wie Marsalek entwickelt.
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#8
https://www.hcch.net/de/instruments/conv...t/?cid=131

Bin auf diesen Link gestoßen
Da wäre Russland nicht drin
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#9
Haager Apostille-Übereinkommen != Haager Unterhaltsübereinkommen.
Der Unterschied liegt in Zweck, Anwendungsbereich und Verfahren. Das Apostille-Übereinkommen ist viel älter und grundlegender, von 1961 und erleichtert die Anerkennung öffentlicher Dokumente zwischen Vertragsstaaten. Auch das ist Voraussetzung.
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#10
Ich hatte bis letztens nicht einen Hauch von Ahnung, was eine Apostille ist und mein Gedanke ging Richtung Vatikan ,-)
Tatsächlich musste eine Solche nun ein Vater besorgen, dessen Kind nach Peru einreisen will. Irgend so ein Zeltcamp oder was weiß ich.
Dann las ich, dass es eine Form einer international anerkannten Beglaubigung ist. Sogar mit einem Wachssiegel bestimmter Größe versehen. Kommst dir vor wie beim Ludwig dem XVI.
Dauert auch paar Wochen.

Jedenfalls dürfte es nun einfacher sein, in Russland nicht nur abzutauchen, sondern auch eingebürgert zu werden ,-) Musst es halt irgendwie über die grenze schaffen. Die werden sich jetzt über irgendwelche Aufforderungen aus der EU oder der Schweiz tot lachen
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#11
Einreise geht noch, z.B. per Flug über Istanbul oder per Bus. Aus Polen und den baltischen Staaten fahren noch die Linienbusse nach Russland.
Problem wird das russische Visum sein, welches Du im Voraus besorgt haben musst......

Neulich auf dem Flughafen in Istanbul war ich überrascht, wie viele Russen-Flieger dort an den Gates standen.....
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#12
Es gibt immer Staaten, die "sicher" sind. Nordkorea, Somalia, Südsudan oder eben in einem Schützengrab bzw. Schützengraben auf der östlichen Seite der Ukrainefront.

Aber such mal nach einem Staat mit wenigstens mittelfristiger Lebensperspektive für eben eingeflogene Deutsche ohne Sprachkenntnisse, Beziehungen, bei gleichzeitigem Nullzugriff. Das ist einfach nur lächerlich. Und selbst wenn: Die Nachfolgeregierung will vielleicht einen anderen Kurs und unterschreibt Dinge wie das Haager Übereinkommen. Dann bist du dort, aber das "dort" hat sich plötzlich geändert. So ist es passiert bei den Leuten, die vor der EU nach Osteuropa sind. Nach dem Beitritt kamen auch gleich die Unterhaltspfändungen. Ich kenne jemand, der auf diese Weise sein dortiges Haus verloren hat, der wähnte sich auch sicher.
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#13
wie so oft, es ist immer nur eine "Moment"-Aufnahme. Das gleiche gilt ja auch bei den berühmten Schupfloch-Suchern ;-) Heute gibs eines, morgen nicht :-)
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#14
Für eine momentane Hoffnung ist der Einsatz recht hoch. Verlust aller sozialen Beziehungen einschliesslich eventuell noch bestehender Kontakte zum Kind, die Schulden die eine Rückkehr herausfordernd machen, Sprung ins kalte Wasser mit enormen Anstrengungen Richtung Sprache, Kultur, Einkommen, alltägliches, um das Leben überhaupt führen zu können...
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