16-07-2019, 19:42
nein.
Das, was geschwärzt wurde geht das Jugendamt nichts an.
Das Jugendamt soll dir die Rechtsgrundlage nennen, nach der du verpflichtet sein sollst Krankenkasse, Konto-Nummer und Arbeitgeber zu benennen (den Arbeitgeber kriegen sie sowieso über die Rentenversicherung heraus, die sind bloß zu faul zur Anfrage). Wenn sie dir keine Rechtsgrundlge nennen können, gibts nix. Die werden was faseln von SGB XXXXX, aber da steht das nicht drin. Lass dich nicht veräppeln.
Das, was geschwärzt wurde geht das Jugendamt nichts an.
Das Jugendamt soll dir die Rechtsgrundlage nennen, nach der du verpflichtet sein sollst Krankenkasse, Konto-Nummer und Arbeitgeber zu benennen (den Arbeitgeber kriegen sie sowieso über die Rentenversicherung heraus, die sind bloß zu faul zur Anfrage). Wenn sie dir keine Rechtsgrundlge nennen können, gibts nix. Die werden was faseln von SGB XXXXX, aber da steht das nicht drin. Lass dich nicht veräppeln.
Bibel, Jesus Sirach 8.1