01-11-2019, 13:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-11-2019, 13:24 von RunningMan.)
Servus
Hab ich gemacht. ind den Leitlinien Süd steht.
10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet.
Ich blicke da aber nicht durch insbensondere bei der Berechnung im Mangelfall und mit der bertriieblichen Altersvorsorge und der Entgeldumwandlung
Grüsse Gerhard
Hab ich gemacht. ind den Leitlinien Süd steht.
10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet.
Ich blicke da aber nicht durch insbensondere bei der Berechnung im Mangelfall und mit der bertriieblichen Altersvorsorge und der Entgeldumwandlung
Grüsse Gerhard