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Festnahme wegen Missbrauchsvorwurf
#1
Hallo,

ich habe gerade folgendes erlebt. Ich war mit meinem kleinen Sohn hinten im Bus. Es handelt sich um einen Transporter ohne Fenster hinten mit einem Bett.
Wir haben dort auf Mama gewartet, die um die Ecke arbeitet. Da kam die Polizei und hat mir sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Ich wurde vom Kind getrennt und denn in die Wache gebracht. Dort wurde ich von der Kripo verhört. Stundenlang in eine Zelle eingesperrt. Erkennungsdienstlich behandelt. 
Mama musste den Kleinen auf der Wache abholen. 

Ich wollte das nur mal loswerden, das war so die Story in Kürze. Muss mich erst mal beruhigen.

Gruss Euch
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#2
Wie kam die Polizei überhaupt drauf, dass ein Kind da war ("fensterlos")? Wer kam auf die Idee mit dem Missbrauch?
Aussagekräftiger Threadtitel ergänzt.
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#3
Hallo,  mit deiner Beschreibung kann man leider nicht viel anfangen.
Da braucht es schon mehr Input. 
Mal davon ausgehend, dass schon länger Vorwürfe vorliegen müssen, die Polizei kommt nicht einfach so und schleppt dich ab.
Jeder zweite kriegt von der Ex die Vorwürfe gemacht, war bei mir auch so,  hier hat aber weder JA noch die Richterin, oh Wunder darauf reagiert.
Bei der Polizei und ein kurzer einfacher Verhör bei mir wurde alles eingestellt, da ich nichts gemacht habe, mein Sohn auch keine Anzeichen machte und ich erklärt bekam, dass Mütter so etwas oft machen,  leider bleiben diese falschen Anzeigen immer ohne Konsequenzen für die Mütter.
Aber in deinem Fall, dass man auf dich wartete um dich abzufangen und sofort abführt, würde ich sofort einen Anwalt aufsuchen und alle Informationen diesbezüglich fordern.
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#4
Hoffentlich hat Aufstieg die Aussage verweigert und auch nichts unterschrieben.
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#5
Danke für eure Antworten. Als wir hinten ins Auto eingestiegen sind, wurden wir dabei gesehen und diese Person hat die Polizei informiert. Mama hat zum Glück für mich ausgesagt.
Ich habe eine Aussage gemacht, da ich ja wirklich unschuldig bin. Montag mache ich einen Termin beim Anwalt.
Wir lagen hinten nebeneinander auf dem Bett, beide Komplett angezogen mit Jacke. Also wenn ein Vater mit seinem Sohn sich nicht mehr hinlegen darf, weiss ich auch nicht.

Ich überlege jetzt Strafanzeige gegen die Polizisten.
Der Rest wird sich beim Anwalt ergeben. Bin immer noch aufgebracht.

Es hat uns jemand beobachtet, wie wir in das Auto hinten eingestiegen sind. Dieser hat die Polizei informiert. Wir lagen nebeneinander auf der Matratze voll bekleidet. Jacke und Hose.
Mama hat für mich ausgesagt. Ich wurde denn von der Kripo verhört. Hab auskunft erteilt. Fragen die Gestellt wurden:

Warum hab ich ein Bett im Auto? Was das Bett beim Kauf schon drinnen? Was haben wir gespielt? Wieso hab ich da geparkt? (lächerlich, ich stand direkt vor einer großen Polizeiwache der Bundespolizei)
Unterschrieben nichts.
Vom Kleinen wurde die Kleidung sichergestellt zur Untersuchung auf Spuren.
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#6
Scheiss Situation...Aber Sorry...würde ich jemanden sehen der mit einem Kind in einem Transporter einsteigt das hinten ein Bett hat...und bringt nicht über 100 Kg Kampfgewicht mit...villeicht hätte ich auch die Polizei informiert.

Stell dir vor deinem Kind wäre sowas passiert...dann wärst Du froh das jemand die Polizei benachrichtigt hat.

Für Dich...scheisse... Sad
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#7
Nochmals Hi,

Ok, die Situation ist ja entschärft. Ein Glück. Da deine Ex ja auch für dich redet, ist es ja nur gut.
Polizisten sind da auch oft übereifrig, und meinen sie wären im wilden Westen, merke ich oft bei den Kontrollen.
Die Situation hätte sich ja auch vor Ort schlichten lassen können.
Eine Anzeige würde ich nicht machen, das bringt nichts und die werden schon intern einen auf dem Deckel kriegen.
Aber wie gesagt wilder Westen, mal abgesehen was auf gewissen Campingplätzen passiert würde keiner so reagieren, wenn man mit einem Kind durch eine Haustüre geht.
Sage mal lieber ein Mal zu viel als zu wenig nachgeschaut.
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#8
Deinen Anwalt musst Du wieder bezahlen, keine gute Idee.
Woher weisst du überhaupt, dass die Mutter "für Dich" ausgesagt hat? Klingt für mich alles dubios und nach nem miesen Spiel.
Dein Fehler war, dass du überhaupt ausgesagt hast. Das was du gesagt hast, kann man jetzt schön hindrehen und frisieren. Nicht zu Deinem Vorteil.

Am Montag gehst Du zur Polizei und nimmst Akteneinsicht. Du bleibst natürlich freundlich und entspannt. Und die Strafanzeige gegen die Bullen lässt Du mal schön bleiben.
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#9
Die Bullerei geht dem Hinweis auf eine Straftat nach, daran ist nichts verwerflich, aber vielleicht die Art und Weise. Die ist befeuert von der beschissenen gesellschaftlichen Situation von Vätern, Männern mit Kindern. Täter, Missbraucher, schwüle Phantasien von Unbeteiligten, das heizt rein.
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#10
Bitte nicht persönlich hingehen, @Aufstieg neigt offenbar dazu, zu viel mit der Polizei zu reden. Bei derartig schweren Beschuldigungen sollte man eisern schweigen und erst einmal herausfinden, was die Gegenseite festgestellt hat und behauptet. Die Suche nach "Akteneinsicht Internet" fördert anwaltliche Dienstleister zu Tage, die für 100 Euro NUR die Akteneinsicht beantragen und dir den digitalen Scan der Ermittlungsakte zusenden. Dann kannst du immer noch weiter entscheiden.

Zitat:Es besteht hier die Möglichkeit einen Verteidiger nur mit der Einholung der Akteneinsicht zu beauftragen.
Die Akte wird dem Verteidiger dann im Original übersandt. Es ist dem Verteidiger gem. § 147 StPO gestattet, Ablichtungen des Akteninhalts seinem Mandanten zur Verfügung zu stellen.
Daraus ergibt sich, dass der Verteidiger die Verfahrensakte in Kopie an seinen Mandanten aushändigen darf. Erst so, kann sich der Beschuldigte einen Überblick über den Tatvorwurf und die entsprechenden Beweismittel (Zeugenprotokolle, sonstige schriftliche Beweismittel) verschaffen und sich gegebenenfalls selber verteidigen.

Aus deiner Sicht der Dinge "wir beide lagen voll angezogen mit Jacke auf dem Bett" kann im polizeilichen Bericht schnell "beide lagen halb bekleidet auf dem Bett, der Mann hatte das Kind an sich gepresst" werden. Du verstehst?
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#11
Kein Wunder das so etwas passiert wenn selbst hier dem Vater unterschwellig Fehlverhalten vorgeworfen wird.
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#12
Wenn ich Beiträge lesen muss, die Verständnis für den Falschbeschuldiger und Denunzianten äussern dann kriege ich Brechreiz.
Ich würde da mal das Protokoll der Polizeimeldung anfordern und eine Strafanzeige gegen diesen "besorgten Bürger" in Erwägung ziehen. Häufig sind das diese Waschlappen, die ihre Minderwertigkeitskomplexe dadurch kompensieren, in dem Sie hinter den Gardinen stehend, mit dem Feldstecher auf "Opfersuche" gehen. Eine ganz widerliche Gruppe, durch Ihre Dummheit auch potentiell gefährlich.
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#13
Genau. Die "besorgten Bürger" wie o.e. sind überall. Das Forum ist keine Ausnahme.
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#14
Es geht weiter: KM hat Post vom JA bekommen.
Inhalt:
Der staatsanwalt hat das JA informiert, dass gegen den Vater in einer Strafsache ermittelt wird. Wegen Kind. Aus diesem Grund ist ein Gespräch zwischen KM und JA zwingend nötig. Es wird eine Kollegin aus dem Bereich Vormundschaften dabei sein.
Temin in zwei Tagen.

Frage: soll KM hingehen? Mit Anwalt oder ohne?
Was empfiehlt ihr?
Dafür das man unschuldig ist, echt ein Albtraum. Kann nicht schlafen.
Es geht vermutlich darum, dass das Kind verhört wird wegen dem Missbrauchsvorwurf. Dies möchte die KM nicht. Deshalb wird vermutlich beabsichtigt eine Vormundschaft einzurichten.
Obwohl ich das hälftige Sorgerecht habe werde ich nichteinmal informiert.
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#15
Ein Anwalt hilft bei einem Gespräch zwischen Mutter und Jugendamt nichts. Sie soll hingehen und sich anhören was die sagen. Wahrscheinlich nicht viel, sondern nur die üblichen Standardformeln. Ist ja auch nichts passiert ausser einer grundlosen Anzeige. Was sagt denn die Mutter überhaupt zu der ganzen Sache? Wie alt ist das Kind?

Nach den extrem üblen Katastrophen in den 1990er Jahren (Wormser Prozess & Co) mit wahnhaften Falschbeschuldigungsserien, suggestiv vorgehende "Aufklärer" herrscht zwar etwas mehr Vorsicht, weil sich einige Beteiligte heftig (aber natürlich straflos) die dreckigen Finger verbrannt haben, aber der Belastungseifer gegen Männer lauert noch im Untergrund wie eh und je. Und hat sich in der Gesellschaft festgefressen, wie man auch auch an dieser Anzeige wieder sieht. Aber die Verlässlichkeit von Kinderaussagen und strafprozessualen Glaubhaftigkeitsgutachten kam generell in die Diskussion. Normalerweise wird der Quatsch auch wieder eingestellt. Aber das Risiko ist, dass Helferinnen einreiten, die Katastrophen verursachen, Aussagen aus den Kindern herausholen von Dinge, die nie geschehen sind, sondern der eigenen schmutzigen Befragerphantasie entsprungen sind. Sie war es in allen diesen "Missbauchsprozessen". Es war in Wirklichkeit der Missbrauch von Justiz und selbsternannten Aufklärererinnen an den Kindern.

Deshalb ist die Haltung der Mutter richtig, "Befragungen" des Kindes abzulehnen. Sollte das nicht zu verhindern sind, müsst ihr das sehr genau beobachten, um es später angreifen zu können falls die Beschuldiger weitermachen und das Verfahren nicht eingestellt wird.
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#16
Also die Mutter ist auf meiner Seite. Hält das auch für Quatsch. Ich denke mal man möchte Über das Jugendamt erreichen das die Mutter einem Verhör des Kindes zustimmt. Ansonsten wird das Gericht entscheiden oder der Staatsanwalt.
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#17
Sie soll einfach nein sagen und das damit begründen, dass nichts passiert ist. Wenn die das gerichtlich durchsetzen wollen, dann sollen sie es. Dann muss es von denen begründet werden.
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#18
Danke. Ich hatte die ersteintreffende Polizei provoziert. "Setzen sie Ihre Dienstmütze auf". Das hat halt das ganze vermute ich ausgelöst.
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#19
Das schafft es auch nicht, Beweise gegen dich aus dem Hut zu zaubern. Es ist ja nichts passiert, die Beweise müssen also erst erfunden werden.
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#20
Es lag eine zeva rolle im Auto.
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#21
Na und? Was soll das beweisen?
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#22
Ja nichts das ist ja der riesen Schwachsinn. Die haben mir sogar vorgeworfen wieso ich vor der Polizei Dienststelle Parke mit dem Kleinen. Der Kleine war hinten im Auto und ich bin 1 minute zum Pinkeln an den Busch gegangen, da meinte man als Vorwurf ich würde ihn einschliessen. Es muss einer uns 10 Minuten lang aus einem Fenster beobachtet haben. Das so etwas passieren kann hätte ich nicht für möglich gehalten.
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#23
(15-05-2019, 09:15)Aufstieg schrieb: Also die Mutter ist auf meiner Seite. Hält das auch für Quatsch. Ich denke mal man möchte Über das Jugendamt erreichen das die Mutter einem Verhör des Kindes zustimmt. Ansonsten wird das Gericht entscheiden oder der Staatsanwalt.

Damit sieht die Angelegenheit schon etwas anders aus.
Solange der Mutter (z.B. durch vom JA empfohlene Besuche in einer "Beratungsstelle") nicht selbst Zweifel suggeriert werden und sie die Lawine durch z.B. Umgangsaussetzung nicht selbst mit in's Rollen bringt.

Du solltest aber wissen, wie der Ablauf eines solchen Verdachts d.h. einer Strafermittlung ist.
Du bist weder "Festgenommen", noch "verhört" worden.
Was bedeutet denn bei Dir "Erkennungsdienstlich behandelt" ?

Mit den Begriffen wird von Unwissenden gern um sich geworfen, ganz besonders bei einer so sensiblen Angelegenheit.

Bislang gab es nur eine Befragung zu einem Anfangsverdacht einer (Sexual)straftat, bei der Du eine Aussage gemacht hast, zu der Du nicht verpflichtet warst, d.h. die freiwillig war.
Darüber bist Du sicher auch belehrt worden, hast das aber in der Aufregung vermutlich überhört.

Der Fall liegt nun beim Staatsanwalt, der entscheidet über das weitere Vorgehen, der hat offenbar entschieden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Dich eröffnet wurde.
Die Staatsanwaltschaft ist übrigens beim Vorliegen eines Anfangsverdachts dazu verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Jetzt wird ermittelt, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Nur bei Bestätigung dieses folgt darauf die Erhebung einer Klage nach § 170 I StPO.
Anderenfalls wird das Strafverfahren gegen Dich eingestellt.

Zur Ermittlung des hinreichenden Tatverdachts soll nun das Kind als Zeuge befragt werden, die Mutter muss dazu als Sorgeberechtigte ihr Einverständnis erklären.
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO steht einem minderjährigen Zeugen in Ermittlungsverfahren gegen Verwandte gerader Linie ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Hat der Minderjährige wegen mangelnder Verstandesreife von der Bedeutung seines Zeugnisverweigerungsrechts keine genügende Vorstellung, so darf er nur vernommen werden, wenn er zur Aussage bereit ist und auch sein gesetzlicher Vertreter der Vernehmung zustimmt (§ 52 Abs. 2 Satz 1 StPO).
Auf dem Jugendamt soll nun vermutlich geprüft werden, ob die Mutter einer Vernehmung des Kindes zustimmt.
Falls nicht, kann von einem Richter(!) - auf Antrag der Staatsanwaltschaft - eine Ergänzungspflegschaft angeordnet werden.

Ich empfehle zunächst:
Die Mutter soll erst einmal ohne Anwalt zum JA gehen und sich (möglichst ruhig und sachlich !) anhören, was dort von wem gesagt/verlangt wird.
Die Einschätzung des JA über die Wahrscheinlichkeit bzw. "gewisse" Auffälligkeiten hat in der Regel auch Einfluss auf den weiteren Verlauf.
Die Mutter muss und sollte dort auch noch gar nichts entscheiden.
Also erst mal ruhig Blut und abwarten ...
Hast Du schon mit einem Anwalt gesprochen ?
Wie alt ist das Kind ?

Mach Dich mit den Begrifflichkeiten eines Strafermittlungsverfahrens mal schlau, z.B. hier oder hier oder oder ...

PS:
Den (emotional bedingten) Reflex einer Strafanzeige gegen die Polizisten solltest Du schnell wieder vergessen.
Die machen nur ihre Arbeit.

PPS:
Ich würde auch zunächst empfehlen, einer Vernehmung des Kindes nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber zu stehen.
In der Regel werden solche Vernehmungen von sehr erfahrenen Polizisten (Stichwort: Suggestivbefragung) durchgeführt.
Bei mir hat die polizeiliche Vernehmung des Kindes ganz schnell zu meiner Entlastung und damit zur Einstellung des Strafverfahrens geführt.
Ich wurde aber im Rahmen von Sorgerechstreitigkeiten vorsätzlich von der KM falsch beschuldigt und nicht wie Du von einem übereifrigem besorgtem Bürger.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#24
Heute kam Post vom Amtsgericht. Die Ergänzungspflegschaft ist gegen mich angeordnet. Erkennungsdienstliche Behandlung: Fingerabdrücke
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#25
Was genau steht in dem Schreiben vom Amtsgericht ?

Ja, Fingerabdrücke. Wie gesagt etwas übereifrig, die Beamten.
Vielleicht auch dem aktuellem Fall in Lügde geschuldet, der derzeit sehr die Presse beschäftigt.
Da will man sich keine möglichen Fehler vorwerfen lassen.


Noch einmal: wie alt ist das Kind ?
Hast Du bereits einen Rechtsanwalt kontaktiert ?

PS
Vielleicht ist es angebracht, Deinen Fall in den Bereich "Nebenzimmer" zu verschieben.
Wenn Du das wünschst, gib mal dem Moderator Bescheid.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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