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my story – Trennung → Thema Unterhalt
#4
Vielen Dank schon mal für die Antworten!

@Arminius
Ich müsste mal die Rechnungen raussuchen, um das genau zu sagen. Aus dem Gedächtnis heraus gestaltet sich das in etwa so:
- Unterhaltsklage 3500 für meinen Anwalt + 3500 für gegnerischen Anwalt (verdonnert zu 85% Kostenübernahme)
- Scheidung auch nochmal 3500 + Gerichtsvorschuss glaube ich 600
- Parallel geführtes Umgangsverfahren 1800, welches ich aber mit einem fähigeren Anwalt durchgeführt habe. Das ging zu meiner Zufriedenheit aus - ich berichte dazu noch einmal ausführlich separat, wenn ich genug Zeit habe


@p
Hier gerne noch ein paar Details zu meiner Situation, die vlt von entscheidender Bedeutung sein könnten:

Bei der letzten mündlichen Anhörung, hat die Richterin oben Geschriebenes von sich gegeben. Ich habe allerdings kein schriftliches Protokoll erhalten - daher wurde auch noch nichts beschlossen - die Richterin hat lediglich klar gestellt, in welche Richtung die Reise mit ihr gehen wird. Die Entscheidung wurde vertagt, da ja der Jobwechsel dazwischen kam und hier erst die neuen Verhältnisse klar gestellt und bewertet werden müssten. Dazu weitere Auskünfte erteilt werden müssten etc. pp. Daraufhin habe ich den Arbeitsvertrag eingereicht, der der Gegenseite bekannt ist. Nächster Akt war das Schreiben der Gegenseite, in dem auf leichtfertige Kündigung verwiesen wurde. Daraufhin habe ich einen Antrag auf VKH nebst sämtlicher Nachweise bei meinem Anwalt abgegeben - inkl. handschriftlichem Attest eines Psychologen, der bestätigt, dass der Jobwechsel aus gesundheitlichen Gründen notwendig war (laut meiner Recherche aber bei weitem nicht ausreichend...). Das Schreiben dazu hat mein Anwalt mir auch nach langem hin und her aufgesetzt - dieses wurde aber wohl trotz meiner Aufforderung nie an das Gericht weitergeleitet, da das Gericht kurz darauf mit zweiwöchiger Frist, die von der Gegenseite geforderten Nachweise (aktuelle Gehaltsabrechnungen etc.) anmahnt. Die Frist ist Ende April abgelaufen und ich habe nichts mehr unternommen. Soweit zum Stand der Dinge.

Jetzt noch ein paar allgemeine Fakten:
- Ich bin pleite und mit dieser Situation voll und ganz zufrieden
- Ich bin happy mit dem Gedanken, dass ich demnächst unter Umständen noch viel mehr Schulden haben werde
- Ich habe Freunde, die mich bei Bedarf unterstützen, weil sie mich cool finden
- Mein Wohnsitz ist eine kleine Wohnung mit Bett, Sofa, Tisch und Stühlen + Zahnbürste, Handtüchern, Besteck, Tellern sowie einem vollen Aschenbecher und haufenweise dreckigem Geschirr auf der Spüle - ich bin so gut wie nie dort. Hauptsächlich halte ich mich in der Nähe bei Freunden auf, weil wir Abends immer saufen und ich dann bei denen penne.
- Der Dispo auf meinem Konto ist kurz vor Anschlag, 3373 Miese von möglichen 3500
- Meinen aktuellen Job werde ich auf keinen Fall kündigen, da er mir sehr sehr viel Spaß macht (kleiner Betrieb - extrem flache Hierarchien)
- Der Dienstwagen ist für die Ausübung des Jobs notwendig

Das Ziel ist ganz klar definiert!! Die Exe müsste doch mit max 300 Euro pro Monat auskommen? 

Was könnte der nächste, womöglich richtige Schritt sein? 

Ich könnte meinem "Anwalt" das Mandat entziehen und selber den VKH-Antrag nochmal ans Gericht senden und um einen Pflichtverteidiger (kann fast nicht schlechter sein, oder?) bitten? Soll ich noch irgendwelche Nachweise selber ans Gericht senden? Macht es Sinn, ein paar Kröten zu überweisen oder nichts mehr, wenn ich nicht kann und sie schon mein Gehalt pfändet? Eine Steilvorlage für §170 möchte ich erstmal vermeiden - ist gepfändeter Unterhalt gleichzusetzen mit "freiwillig" überwiesenem Unterhalt? Bezieht sich der vom Vollstreckungsrichter festgesetzte Selbstbehalt überhaupt auf das Nettogehalt oder kommt hier der tatsächliche Auszahlungsbetrag zum tragen? 

Fragen ohne Ende - ich hoffe mir kann jemand helfen...

Bis dahin - viele Grüße
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