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Kindesunterhalt, Mieteinnahmen
#18
Danke p_

Dann muss ich zumindest vor dem fiktiven Einkommen keine Angst haben. Schließlich habe ich bereits bei der Geburt meinen Job aufgegeben bzw. reduziert. Schade nur, dass ich meine Zeit mit diesem Gezeter verschwenden muss.


Wie soll ich jetzt weiter verfahren?

Ich könnte jetzt, wie Du es empfohlen hast direkt in die Fachaufsichtsbeschwerde, etc. gehen (maximaler Druck) und mich auf ein Verfahren vorbereiten, wo ich 2 Risiken sehe:

1. die werden sich meine Unterlagen sehr genau anschauen und wer läßt sich schon gerne durchleuchten. 

2. zwischen Instandhaltungen und Wertverbesserung gibt es reichlich Interpretationsspielraum. Die Phantasie des Familiengerichtes, wenn es um die Väterzocke geht, ist unermesslich. Wenn das Familiengericht dann dumm-dreist zu gunsten der Mami interpretiert, trägt es die Ex aus boshaftigkeit zum Finanzamt. 

Gefühlt sitzt die vom Jugendamt zwischen den Stühlen. Die Sachbearbeiterin hat die Maxstufe berechnet und die Ex hat von Maximalunterhalt erfahren. Jetzt kann/will die Sachbearbeiterin der Ex die Stufe 3/4 nich mehr erklären, muss es aber formal vom Schreibtisch bekommen; zumal die Ex Druck macht - also schiebt die es zu Gericht.   

Wie soll ich weiter agieren? Mir fallen zwei Varianten ein:

a) Direkt maximaler Druck, wie Du bereits sagtest; Fachaufsichtbeschwerde, Jugendhilfeausschuss und Abfrage der Berechnungsgrundlagen / geforderte Nachweise zur Anerkennung der Instandhaltung, etc.. Ggf, direkt durch Anwalt.

b) Zunächst einmal erbost anrufen und a) androhen. Gleichzeitig die gemeinsame Erörterung der Berechnung anbieten, um eine einvernehmliche Einigung zu versuche.

Es muss doch eine Vernunftslösung möglich sein.
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RE: Kindesunterhalt - von p__ - 03-05-2019, 21:33
RE: Kindesunterhalt - von Alles-durch - 03-05-2019, 22:13
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