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Kindesunterhalt, Mieteinnahmen
#23
(07-09-2019, 00:14)Alles-durch schrieb: ...  
- Ich zahle Unterhalt der Stufe 1
...

Diesen beim Notar titulieren lassen, bis das Kind in die nächste Altersstufe kommt, dem Muttiamt die Urkunde senden und dann komplett schweigen (Keine Schreiben mehr dorthin - nichts). Dann abwarten, ob tatsächlich geklagt wird. Senkt mögliches Kostenrisiko bei einer Klage, weil dann nur noch um den Mehrbetrag gestritten würde.

In der Zwischenzeit mit der gültigen Unterhaltsrichtlinie für deinen OLG-Bezirk selber dein maßgebliches unterhaltsrelevantes Einkommen berechnen und selber weiter recherchieren (z.B. als Einstieg hier), wie z.B. Instandhaltungsaufwendungen unterhaltsmindernd wirken. Je nach Bundesland wird auch unterschiedlich mit der AfA verfahren. Wie p schon schrieb, alle deine relevanten Einkommensunterlagen griffbereit haben (brauchst du ohnehin für die Steuer) und auf aktuellen Stand halten. Eine durchschnittlich begabte Person wird verstehen, daß Instandhaltungsaufwendungen erforderlich sind, um auch künftig Mieterträge erzielen zu können, um davon den Unterhalt zu bezahlen. Diese sind beim Muttiamt oder FamG nicht oder seltenst anzutreffen. Bei einem OLG womöglich schon eher.
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RE: Kindesunterhalt - von p__ - 03-05-2019, 21:33
RE: Kindesunterhalt - von Alles-durch - 03-05-2019, 22:13
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Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von CheGuevara - 06-09-2019, 23:34
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RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von Nappo - 10-09-2019, 17:43
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RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von kay - 10-04-2020, 21:24

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