07-09-2019, 23:38
@Austriake
Danke. Ich habe befürchtet, dass verhandeln schwierig wird.
@Asltaw
Das ist eine sehr gute Idee mit der Titulierung, werde ich direkt in Angriff nehmen.
1. Muss die vollstreckbare Ausfertigung der Titulierung bei Beistandshilfe an das Jugendamt oder an die Mutter? Ist auch egal ich schicke es beiden.
2. Einkommen ist gem. Steuererklärung die Stufe 1. Da ich nur 1 Kind habe, würde ich die Stufe 2 titulieren lassen und ab Titulierung zahle ich halt Stufe 2.
3. Ich würde dem JA die Urkunde schicken und ein Schreiben, wo ich denen erkläre, dass unter Berücksichtigung der Instandhaltungen und meines aktuellen Einkommens die Stufe 1 gilt. Ich daher wegen nur eines Kindes, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ab jetzt die Stufe 2 zahle.
3a. Zudem erkläre ich dem Jugendamt, dass das Finanzamt sowieso nur Instandhaltungen anerkennt, die weder wertsteigernd noch für selbst bewohnte Wohnungen sind. Weiterhin biete ich denen an, nach Aufforderung weitere Unterlagen zu schicken, wenn dies erforderlich ist.
Gespräche sind mit dem Jugendamt wohl sinnlos, da ich an dem Gerechtigkeitsempfinden, dass Tony30 dargestellt hat, nicht vorbeikommen werde. Vater-Kind-Beziehung ist halt für die Kindeswohlzyniker nur wichtig, wenn es um mein Geld geht.
Vielen Dank. Ich denke, dass ich jetzt eine Strategie habe.
Danke. Ich habe befürchtet, dass verhandeln schwierig wird.
@Asltaw
Das ist eine sehr gute Idee mit der Titulierung, werde ich direkt in Angriff nehmen.
1. Muss die vollstreckbare Ausfertigung der Titulierung bei Beistandshilfe an das Jugendamt oder an die Mutter? Ist auch egal ich schicke es beiden.
2. Einkommen ist gem. Steuererklärung die Stufe 1. Da ich nur 1 Kind habe, würde ich die Stufe 2 titulieren lassen und ab Titulierung zahle ich halt Stufe 2.
3. Ich würde dem JA die Urkunde schicken und ein Schreiben, wo ich denen erkläre, dass unter Berücksichtigung der Instandhaltungen und meines aktuellen Einkommens die Stufe 1 gilt. Ich daher wegen nur eines Kindes, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ab jetzt die Stufe 2 zahle.
3a. Zudem erkläre ich dem Jugendamt, dass das Finanzamt sowieso nur Instandhaltungen anerkennt, die weder wertsteigernd noch für selbst bewohnte Wohnungen sind. Weiterhin biete ich denen an, nach Aufforderung weitere Unterlagen zu schicken, wenn dies erforderlich ist.
Gespräche sind mit dem Jugendamt wohl sinnlos, da ich an dem Gerechtigkeitsempfinden, dass Tony30 dargestellt hat, nicht vorbeikommen werde. Vater-Kind-Beziehung ist halt für die Kindeswohlzyniker nur wichtig, wenn es um mein Geld geht.
Vielen Dank. Ich denke, dass ich jetzt eine Strategie habe.