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Kindesunterhalt, Mieteinnahmen
#25
Wie "p" sagte: Du wirkst etwas nervös. Verständlich, bei diesem Dauerfeuer. Erst einmal die Strategie ändern. Wie schon gesagt wurde:
Nicht agieren. Nur reagieren. Jeden Brief des Jugendamtes wortreich beantworten. Aber nicht mit Worthülsen, sondern fundiert und mit Quellen. Das beeindruckt sie, denn es macht die Soz-Päds unsicher. Die können zwar leicht vor Gericht gehen, wollen aber nicht verlieren.

Die Amtsgerichtsinstanz ist im Kopf schon nur noch als Zwischeninstanz zu sehen. Egal was die Richterin faselt. Interessiert nicht. Beschluss her. Beschwerdeinstanz beim OLG.

Nichts anbieten. Nur senden, was man will und fundiert bestreiten, was sie sich vorstellen. Keine freiwillige Titulierung von irgendwas. Das weckt nur diese widerlichen Geister. Ob das so stimmt? Da ist mehr zu holen! Klage...

Von Steuerrecht und Selbständigen haben die keine Ahnung. Da wird gewürfelt. Das machen die meisten Richter auch. Mir kam mal zu Ohren, dass ein Richter sich aufregte, weil in einer Bilanz Aktiva und Passiva gleich war. Du hast es nicht nur mit Halunken zu tun, sondern auch mit Idioten. Man glaubt es kaum. Ich weiß. (Auf dem Finanzgericht ist das auch anders)

Kommen wir zum verlinkten Haufe-Artikel. Hast Du ihn gelesen? Verstanden?

Dortiges Zitat:

Wenn auf der einen Seite die erzielten Verluste (z. B. infolge der Abschreibungen) nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden können, bedeutet dieses auf der anderen Seite auch, dass die dadurch erzielte Steuerersparnis außer Betracht zu bleiben hat, soweit sie ohne die Ansetzung der Verluste nicht eingetreten wäre.

Heißt: Abschreibungen dienen der Wertminderung durch Altern. Durch Abschreibungen erhöht sich also die eventuelle Nachzahlung aus Steuerrückzahlungen. Weiterhin mindern die Abschreibungen Deinen Gewinn. Das stört das JA. So viel wissen die auch.

Und dann heißt es aber: Bei einer solchen Fallgestaltung ist – in Abweichung von dem Grundsatz, dass zur Feststellung des unterhaltsrelevanten Einkommens die tatsächlich entrichtete Steuer in Abzug zu bringen ist – eine fiktive Steuerberechnung vorzunehmen, nämlich zu ermitteln, in welcher Höhe Steuern auf das nicht durch die Verluste reduzierte übrige Einkommen des Unterhaltspflichtigen zu entrichten wären.

Heißt: Es wäre eine fiktive Steuererklärung vorzulegen, in welcher das Ergebnis zu beachten ist, wenn die Abschreibungen nicht vorgenommen worden wären. Deine Steuerbelastung wird ja ohne Abschreibung höher, weil das "zu versteuernde Einkommen" steigt.. Und eben diese höhere Steuerbelastung bleibt unberücksichtigt, bzw. wird fiktiv mit diesem erfundenem Abzug von 5% berücksichtigt. Zu berücksichtigen sind aber die tatsächlichen Gewinne. Nicht das "zu versteuernde Einkommen", sondern eben der "Gewinn" der hier alternativ das ist, was beim Arbeitnehmer das Netto wäre, welches  unterhaltstechnisch dann noch zu bereinigen ist.

Und weiter heißt es:
"Instandsetzungskosten können unterhaltsrechtlich nur insoweit einkommensmindernd berücksichtigt werden, als es sich um notwendigen Erhaltungsaufwand handelt und nicht um solchen für Ausbauten und wertsteigernde Verbesserungen, die der Vermögensbildung dienen."

Heißt für Dich: Das ist leicht nachzuweisen. Denn für jede Buchung bzw für jede steuerrechtlich abzugsfähige Position muss ein Beleg vorliegen. Aus diesem Beleg geht hervor, welche Arbeiten getan wurden. Heizungsreparaturen? Neue Fensterläden weil alte defekt? usw usw. Das ist a) nicht Werterhöhung, sondern Werterhalt und b) Pflicht des Vermieters, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, welche nicht zu den Pflichten des Mieters gehören.

Ich bezweiifle leider nur gerade, ob Du das auszuformulieren in der Lage bist. Was ich verstehen kann.... Und jetzt kommt das weitere Problem: Der Rechtsanwalt ist kein Steuerberater. Juristisch wird er vielleicht was finden. Aber steuerrechtlich richtig unterwegs sein?

Das Ding muss man jetzt richtig anpacken, damit ein Verkauf nicht noch notwendig wird.
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RE: Kindesunterhalt - von p__ - 03-05-2019, 21:33
RE: Kindesunterhalt - von Alles-durch - 03-05-2019, 22:13
RE: Kindesunterhalt - von p__ - 03-05-2019, 22:33
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RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von p__ - 06-09-2019, 16:02
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Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von CheGuevara - 06-09-2019, 23:34
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RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von Nappo - 08-09-2019, 20:11
RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von p__ - 08-09-2019, 21:48
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RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von Nappo - 09-09-2019, 08:28
RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von p__ - 10-09-2019, 00:07
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RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von Nappo - 10-09-2019, 17:43
RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von p__ - 10-04-2020, 09:33
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RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von kay - 10-04-2020, 16:13
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RE: Kindesunterhalt, Mieteinnahmen - von kay - 10-04-2020, 21:24

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