08-09-2019, 21:48
(08-09-2019, 20:11)Nappo schrieb: Keine freiwillige Titulierung von irgendwas. Das weckt nur diese widerlichen Geister.
Wenn zur Titulierung aufgefordert wird, sollte er zumindest den unstrittigen Unterhalt titulieren. Nach eigener Massgabe (z.B. incl. Laufzeitbeschränkung). Der Tip steht auch in der faq.