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Kindesunterhalt, Mieteinnahmen
#31
Ja Ja - alles recht krass. Zumal die vom JA gewählte Berechnungsmethode zu einem Einkommen führt, dass ich niemals erzielen werde. Selbst wenn die Instandhaltungen "0" wären, würde die Steuer das mit rd. 35% - 40% wieder auffressen statt mit 5%. Von den nicht umlagefähigen Betriebskosten, die ebenfalls bei der Methode unter den Tisch fallen, will ich erst garnicht anfangen.
 
@p_
Ich habe mir mal das Beurkundungsmuster im FAQ angeschaut. Die Erklärung ist ja recht langfristig. Ich habe dort mal einen Halbsatz ergänzt, den ich recht wichtig finde. Gibt es einen Grund, dass dieser Aspekt fehlt?  

"Dies vorausgeschickt, verpflichte ich mich monatlich im Voraus, ab _______________[Beginn Unterhaltszahlung] bis einschließlich _______________[Ende titulierte Unterhaltszahlung] - und zwar bis zum 3. Werktag eines jeden Monats - an mein Kind _______________ zu Händen der Kindsmutter _______________ monatlich _____ EUR  Kindesunterhalt zu zahlen, sofern das Kind bei der Mutter lebt und unterhaltsberechtigt ist."


Ich finde die Empfehlung im FAQ einen statischen Titel zu unterzeichnen auch nicht ganz einsichtig. Liefert man damit nicht die Rechtfertigung für ein Gerichtsverfahren. Schließlich orientiert sich das Gesetz und die Rechtsanspruch an dynamischen Titel; auch wenn das nicht schmeckt.
Persönlich will ich die Stufe 1 beurkunden. In meinem Fall besteht sogar das Risiko unter den Mindestunterhalt zu rutschen, wenn es ein statischer Titel ist. Ein weiterer Grund für das JA ein Gerichtsverfahren zu begründen bzw. die noteriele Urkunde nicht anzuerkennen. 

Im Ergebnis rechne ich damit, dass die sowieso nur die eigenen Muster gelten lassen und den Gerichtsweg einschalgen. Warum aber ohne Not durch einen statischen Titel mehr Reibungsfläche bieten, als notwendig?
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RE: Kindesunterhalt - von p__ - 03-05-2019, 21:33
RE: Kindesunterhalt - von Alles-durch - 03-05-2019, 22:13
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