10-09-2019, 10:59
Ein freiwillige Titulierung ist überhaupt nie sinnvoll. Sinnvoll ist sie nach eindeutiger Aufforderung der Gläubigerin, denn unterlässt man sie dann wird man die nachfolgende Klage verlieren und dafür auch noch blechen. Ergebnis: Titel nach Massgabe der Gerichts plus Kosten. Es gibt einen Anspruch der Gläubigerin auf einen Titel, wenn sie einen verlangt. Steht alles in der faq.