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Kindesunterhalt, Mieteinnahmen
#26
@Nappo
Ich denke, dass ich das verstanden habe. AfA interessiert die am JA aber nicht. Wenn ich damit anfange, dann steigen die ganz aus. Dumme Soz-Päd

Die vom JA macht was ganz anderes. Ich nehme mal als Beispiel 30.000 € an jährlichen Mieteinnahme.

Brutto-Mieteinnahmen: 30.000 €
Instandhaltung: 20.000 €
-------------------------------------------------
Mieteinnahme nach Instandhaltung: 10.000 €
--> Bruttoeinkommen: 10.000 €
abzügl. Steuern: 1.000 €
---------------------------------------
Nettoeinkommen: 9.000 €

Jetzt kommt JA und sagt. Instandhaltungen kann ich nicht nachvollziehen, dass es weder Wertsteigernd noch für die selbst bewohnte Wohnung ist. Die sieht aber die viele Kohle. Also macht die folgendes:

Mieteinnahmen = 30.000 €
--> Bruttoeinkommen = 30.000 €
abzügl. fiktive Steuer (5%): 1.500 €
------------------------------------
Nettoeinkommen: 28.500 €


Jetzt sage ich. Sekunde mal die Instandhaltung hat doch schon das Finanzamt geprüft, dass es nicht wertsteigernd oder für mich persönlich war. Die hatten auch die Belege.

Ich verstehe jetzt die Logik des JA nicht.
A) Wenn die der Meinung sind, dass es keine Instandhaltung war, wann sollten die mich beim Finanzamt anscheissen. Ich zahle die Steuern und wir haben eine Steuerlast von irgendwo 40%. Wäre auch nicht mehr fiktiv, sondern real.
B) Wenn die Instandhaltung berechtigt war, dann muss diese auch vom JA anerkant werden. Finanzamt und JA haben schließlich die selben Regeln, was die Anerkennung von Instandhaltungen betrifft.

Die Berechnung vom JA wirkt auf mich wie: "Wir wissen, dass Du beschissen hast und wollen einen Anteil an der Beute." Nee! Ich habe halt nicht beschissen! Ich habe aber keinen bock auf eine verschärfte Steuerprüfung mit diesen propagandistischen und verblöde... Weibe...
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#27
(08-09-2019, 20:11)Nappo schrieb: Keine freiwillige Titulierung von irgendwas. Das weckt nur diese widerlichen Geister.

Wenn zur Titulierung aufgefordert wird, sollte er zumindest den unstrittigen Unterhalt titulieren. Nach eigener Massgabe (z.B. incl. Laufzeitbeschränkung). Der Tip steht auch in der faq.
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#28
@p: Ja, das schon. Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich wollte Bezug nehmen auf die Aussage, selbst initiativ zu werden und zum Notar zu gehen. Bei Aufforderung durch das JA und unstrittigem Unterhalt, bin ich da bei Dir.

@Alles-durch: Jetzt wird mir es klarer. Ich möchte behaupten, dass das so seitens des JA nicht geht. Zur Berechnung von Unterhalt werden die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen heran gezogen. In der Regel sind es Arbeitnehmer oder/und Selbständige. Das ist das, was die kennen. Es gibt aber auch andere. So wie in Deinem Beispiel und es gibt sieben Einkunftsarten ;-)

In Falle eines Selbständigen wird der Steuerbescheid heran gezogen. Aus diesem geht das "zu versteuernde Einkommen " hervor. Die zu zahlende Steuer ist zu berücksichtigen. In Deinem Falle auch.

Die Belege - welche man heran führen kann - weisen als Rechnungsanschrift die Mietwohnung aus. So fällt also die Argumentation weg, man habe diese für die selbst bewohnte Wohnung genutzt. Weiterhin ist auch ableitbar, ob sie der Instandhaltung dienten oder nicht.

Stell Dir vor, das JA würde bei einem Selbständigen her gehen und sagen: Also Ihre Portokosten von 3.000 € sind uns zu hoch. Davon waren mind. 1.000 € für private Briefe.....

So ähnlich läuft das bei Dir. Damals bei mir haben die sich mit allem gewunden was sie hatten, meine Steuerbescheide anzuerkennen. Die sagen einfach, Du hättest gefälscht, gelogen und betrogen. Da habe ich auch so gestrampelt wie Du jetzt. Daher weiß ich, wie es Dir geht.

Heute übernähme ich gerne solchen Schriftverkehr mit dem JA frei nach dem McDoof Motto: Ich liebe es!
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#29
(08-09-2019, 21:43)Alles-durch schrieb: ....



Jetzt kommt JA und sagt. Instandhaltungen kann ich nicht nachvollziehen, dass es weder Wertsteigernd noch für die selbst bewohnte Wohnung ist. Die sieht aber die viele Kohle. Also macht die folgendes:



Mieteinnahmen = 30.000 €

--> Bruttoeinkommen = 30.000 €

abzügl. fiktive Steuer (5%): 1.500 €

------------------------------------

Nettoeinkommen: 28.500 €





Jetzt sage ich. Sekunde mal die Instandhaltung hat doch schon das Finanzamt geprüft, dass es nicht wertsteigernd oder für mich persönlich war. Die hatten auch die Belege.



Ich verstehe jetzt die Logik des JA nicht.

...


Da gibt es nichts mehr zu verstehen. Diese Muttiamtsechnung ist der geistige Offenbarungseid, für die man keine weitere Zeit mehr verschwendet, diese Brieffreundschaft weiter zu pflegen..
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#30
(09-09-2019, 19:09)Asltaw schrieb: Da gibt es nichts mehr zu verstehen.
Die Urheber*innen dieses Wahnsinns sind indes nicht fähig, eigene kognitive Dissonanzen wahrzunehmen, geschweige denn zu verarbeiten um ihr geistiges System wieder in einen kohärenten Schwingungszustand zu versetzen. Wer, wie ich jetzt, ob dessen anfangen würde, über die kongenitale Natur dieser "Fähigkeit" zu philosophieren, müsste als frauenhassender Dinosaurier mit der Verbrennung auf dem "Scheiterhaufen der Geschichte" rechnen.

Wer als Mann das Glück hatte, bisher noch keine Kinder in diesen Wahnsinn zu entlassen, belasse es dabei und betrachte diese Gesellschaft als Anschauungs- und Studienobjekt für die Dynamik und Selbstorganisation eines Geschlechts, welches meint, sich durch zivilisatorische Errungenschaften dem Wirkungsbereich von Naturgesetzen erfolgreich und dauerhaft entzogen zu haben. "Friss Schei**!", sagt die Kindbesitzerin. "Hinten kackt die Ente.", sagt der Zahlknecht. "Hört auf mit dem Mist!", sagt ...? Nicht die Familienknackerbande.

VM Cool
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#31
Ja Ja - alles recht krass. Zumal die vom JA gewählte Berechnungsmethode zu einem Einkommen führt, dass ich niemals erzielen werde. Selbst wenn die Instandhaltungen "0" wären, würde die Steuer das mit rd. 35% - 40% wieder auffressen statt mit 5%. Von den nicht umlagefähigen Betriebskosten, die ebenfalls bei der Methode unter den Tisch fallen, will ich erst garnicht anfangen.
 
@p_
Ich habe mir mal das Beurkundungsmuster im FAQ angeschaut. Die Erklärung ist ja recht langfristig. Ich habe dort mal einen Halbsatz ergänzt, den ich recht wichtig finde. Gibt es einen Grund, dass dieser Aspekt fehlt?  

"Dies vorausgeschickt, verpflichte ich mich monatlich im Voraus, ab _______________[Beginn Unterhaltszahlung] bis einschließlich _______________[Ende titulierte Unterhaltszahlung] - und zwar bis zum 3. Werktag eines jeden Monats - an mein Kind _______________ zu Händen der Kindsmutter _______________ monatlich _____ EUR  Kindesunterhalt zu zahlen, sofern das Kind bei der Mutter lebt und unterhaltsberechtigt ist."


Ich finde die Empfehlung im FAQ einen statischen Titel zu unterzeichnen auch nicht ganz einsichtig. Liefert man damit nicht die Rechtfertigung für ein Gerichtsverfahren. Schließlich orientiert sich das Gesetz und die Rechtsanspruch an dynamischen Titel; auch wenn das nicht schmeckt.
Persönlich will ich die Stufe 1 beurkunden. In meinem Fall besteht sogar das Risiko unter den Mindestunterhalt zu rutschen, wenn es ein statischer Titel ist. Ein weiterer Grund für das JA ein Gerichtsverfahren zu begründen bzw. die noteriele Urkunde nicht anzuerkennen. 

Im Ergebnis rechne ich damit, dass die sowieso nur die eigenen Muster gelten lassen und den Gerichtsweg einschalgen. Warum aber ohne Not durch einen statischen Titel mehr Reibungsfläche bieten, als notwendig?
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#32
In die Zukunft gerichtete Bedingungen sind nicht zulässig, da keiner weiss ob und wie sie eintreten. Sicher eintreten wird nur ein bestimmtes Datum, deshalb ist eine Begrenzung auf Volljährigkeit oder eine bestimmte Laufzeit möglich.

Im Gegensatz zu einer Zeitbeschränkung ist die die Bedingung einer Unterhaltberechtigung ein nicht prüfbarer Gummiausdruck, an dem man überhaupt nichts aufhängen kann. Eben diese Klärung, ob das Kind nicht unterhaltsberechtigt ist, ist nichttrivial und wird oft sowieso ein Verfahren erfordern. Damit wäre so eine Bedingung im Titel blosser Füllstoff, mal gilt er, mal nicht, mal vielleicht.

Im Gegensatz dazu ist ohnehin "das bei der Mutter lebt" wenigstens in einem Szenario extrem eindeutig. Wechselt das Kind zum Vater, ist die Hinfälligkeit der Titel so unmittelbar einseitig, dass es auch keine Probleme mit der Rückgabe geben wird. Ein Auslandsschuljahr ändert jedoch nichts an der Unterhaltspflicht des pflichtigen Vaters. Also wieder eine Bedingung, die mal gilt, mal nicht, mal vielleicht.
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#33
Soweit ich das richtig verstanden habe, ist eine freiwillige Titulierung überhaupt nur deswegen sinnvoll, weil sie den Streitwert in zukünftigen Unterhaltsverfahren senkt. Es geht also praktisch nicht darum, von vornherein der Gegenseite ein "faires Angebot" (also den eigenen finanziellen Suizid) zu machen, sondern der Familienknackerbande die Pfründe zu schrumpfen. Und das kann dadurch erreicht werden, dass im Streitfall nur die Differenz zum bestehenden Titel verhandelt wird. Richtig?

VM
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#34
Ein freiwillige Titulierung ist überhaupt nie sinnvoll. Sinnvoll ist sie nach eindeutiger Aufforderung der Gläubigerin, denn unterlässt man sie dann wird man die nachfolgende Klage verlieren und dafür auch noch blechen. Ergebnis: Titel nach Massgabe der Gerichts plus Kosten. Es gibt einen Anspruch der Gläubigerin auf einen Titel, wenn sie einen verlangt. Steht alles in der faq.
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#35
Eigentlich mal ein interessanter Fall, bei dem man noch dazu lernen kann. Heute mal Lust gehabt und bisschen gewühlt. Da findet sich in den Leitlinien des OLG Koblenz zu Instandhaltungskosten ( die es im FA-Jargon nicht gibt und Erhaltungsaufwand heißen) folgendes:

1.6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden durch eine Überschussrechnung ermittelt. Dabei kann zur Ermittlung durchschnittlicher Einkünfte auf einen Mehrjahreszeitraum abgestellt werden. Für die Vergangenheit ist von dem in dem jeweiligen Jahr
erzielten Einkommen auszugehen. Instandhaltungskosten können entsprechend § 28 der
Zweiten Berechnungsverordnung pauschaliert werden. Hinsichtlich der Abschreibungen
gilt Nr.1.5.1.

https://olgko.justiz.rlp.de/fileadmin/ju...t_2017.pdf

Schauen wir also dann mal in den § 28 der Berechnungsverodnung, findet sich:

(2) Als Instandhaltungskosten dürfen je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr angesetzt werden:
1.
für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres weniger als 22 Jahre zurückliegt, höchstens 7,10 Euro,
2.
für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres mindestens 22 Jahre zurückliegt, höchstens 9 Euro,
3.
für Wohnungen, deren Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres mindestens 32 Jahre zurückliegt, höchstens 11,50 Euro.

https://www.gesetze-im-internet.de/bvo_2/__28.html

Das ist im Grunde schon der Hammer. Da geht man dreist her und hat natürlich auch hier wieder an Alles gedacht. Die allumfängliche Weisheit der OLG Richter beinhaltet also auch, wie hoch Instandhaltungskosten sein dürfen. Sind sie höher, Pech gehabt.

Jetzt müsste man dem JA gegenüber natürlich bluffen. Man liefert nur, von dem man sich Vorteile verspricht und liefert natürlich nicht das, von dem sie vielleicht selbst nichts wissen.
Denn schreibt ja der TO:

... Bruttomieteinnahmen abzügl. fiktive Steuer. Das ist in diesem Zusammenhang natürlich Unsinn. Die JA Tante hat also den Erhaltungsaufwand gar nicht (!) berücksichtigt und einen Abzug erfunden, den sie nicht hätte zu erfinden brauchen, weil ja eine Steuererklärung vorliegt, aus der die Steuerlast hervor geht. Da passt ihr aber das Endergebnis nicht.

Und weil sie nicht weiß, wie sie mit den Instandhaltungskosten umgehen soll, streicht sie sie vollständig. Damit fällt sie hinten runter.
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#36
@Nappo
Vielen Dank super Hinweis. Ich glaube aber das es um Instandhaltungsrücklagen geht.

Ich zitiere mal p_ vom 30-05-2013, 13:09 Uhr (siehe unten das verwandte Thema "[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Mieteinnahmen und Unterhalt"[/font])

"....beim OLG FFM:
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen ist der Überschuss der Bruttoeinkünfte über die Werbungskosten und notwendige Instandhaltungsrücklagen. Für Wohngebäude ist keine AfA anzusetzen; im Einzelfall kommt stattdessen die Berücksichtigung angemessener Tilgungsleistungen in Betracht."

Da hat sich bis heute nichts verändert. Die Berechnung sieht also wie folgt aus:

Bruttomiete
abzügl. Werbungskosten gem. Steuererklärung / Bescheid (Erhaltung, Zinsen, Betriebskosten,....)
zzgl. AFA
abzügl. Instandhaltungsrücklage gem. § 28 der Berechnungsverodnung

Ich kann also on Top noch ne Instandhaltungsrücklage mit in Abzug bringen. Super!!! Danke für den Hinweis.
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#37
Liebes Forum,

eine völlig absurde Story.

Ich zahle seit Jahren brav und pünktlich nach Stufe 1. Das Jugendamt versucht seit ca. 3 Jahren mein Einkommen zu berechnen, was die nicht auf die Reihe bekommen bzw. wollen die sich nicht mit der Stufe 1 abfinden, da ich vermögend bin. Der Unterhalt geht aber nicht nach Vermögen, sondern nach Einkommen.

Jetzt versuchen die mich über den Wohnvorteil auf Stufe 5 hochzudrücken und verlangen mehrere tausend Euro Nachzahlung.

Mein Einkommen haben die mit rd. 2.000 € netto berechnet.  Bei der Berechnung ist denen der Fehler unterlaufen. Bei meinen Mieteinnahmen hat das Jugndamt die Nebenkosten der Mieter einfach mal als Einkommen angesetzt. Diese muss ich aber abführen. Damit reduziert sich mein Einkommen auf rd. 1.500 € netto.

Da ich in einer Eigentumswohnung lebe, haben die dann einfach mal 1.600 € Wohnvorteil drauf gerechnet, was völlig übertrieben ist. Die Marktmiete würde ich mal bei rd. 1.200 € kalt eintaxieren.

Ich habe die dann auf den BGH Beschluss vom 19.03.2014 (Aktenz. XII ZB 367/12) aufmerksam gemacht. Der Wohnvorteil muss sich nämlich am Einkommen orientieren. Bei einem Einkommen von 2.000 € netto sind das gem. BGH rd. 400 €. Wenn man davon die Instandhaltungen und Schuldzinsen abzieht, ist mein Wohnvorteil bei Null. 

Ich habe dann selbst eine Berechnung aufgestellt, wo dann die 1.500 € raus kommen und vom Jugendamt die Überprüfung bzw. eine Verbesserung gefordert. Ebenso habe ich die Beurkundung angeboten, die die verlangt haben.

Interessiert die alles nicht. Die werden jetzt einfach mal eine Klage einreichen, wie die mir heute mitgeteilt haben. Eine verbesserte Berechnung wird mir nicht geliefert.

Wie gehe ich damit um?

Ich möchte erwähnen, dass ich gegen eine andere Sachbearbeiterin beim Jugendamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hatte, die dann abgelehnt wurde. Daraus ist eine Fachaufsichtsbeschwerde und Beschwerde beim Bürgermeister geworden. Der Bürgermeister stellt sich natürlich vor sein Jugendamt und die Fachaufsichtsbeschwerde läuft noch.
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#38
Da du schon selber ganz gut recherchiert hast, kann man inhaltlich nicht viel mehr dazu sagen. Hoffentlich hast du einen Anwalt, der Fachkunde für solche Fälle hat und dir nicht noch Knüppel zwischen die Füsse wirft. Leider herrscht ja Anwaltspflicht.

Du brauchst einen langen Atem. Sehr wichtig ist, das Verfahren so zu gestalten, dass der Weg zum OLG im Blickfeld bleibt. Amtsrichterlein und Beistand klüngeln gerne, man kennst sich sehr gut und macht gerne "kurzen Prozess" am Amtsgericht. Ein tauglicher Anwalt passt auch sehr gut auf, was ins Protokoll kommt. Es gibt da richtig dreckige Tricks, die einfach nur kriminell sind.
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#39
Dank p_

Ich bin aber völlig fassungslos, dass mir noch nichtmal eine verbesserte Berechnung geschickt wird. Das ist deren Dienstpflicht. Ausserdem Verschwendung von Steuergeldern.

Wie sieht es mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder der Ergänzung der Fachaufsichtsbeschwerde aus. Oder den Bürgermeister anschreiben und darüber informieren. Das ist ganz offensichtlich Nötigung, was das Jugendamt betreibt. Für die Sachbearbeiterin und die Mami bleibt es ja ohne Konsequenzen, wenn die bei Gericht verlieren.
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#40
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist FFF, formlos, fristlos und fruchtlos. Immer wieder machen, aber nicht darauf hoffen dass es was bringt. Das JA hast Du Dir eh zum Feind gemacht, also nutze das System aus. Mach denen extrem viel Arbeit und Scherereien, gleichzeitig kenne alle rechtlichen Mittel und Tricks. Verlasse Dich NIEMALS auf einen Anwalt, Du musst das alles besser wissen als er. Gehe ducrh die Instanzen wenn es Dein Nervenkostuem zulaesst.

Ueberlege Dir auf der anderen Seite ob es das wegen ein paar Euronen wert ist. Wer es sich leisten kann, sollte lieber Fuenfe gerade sein lassen und ein paar Euro mehr zahlen als Nerven lassen. Gesundheit ist immer wichtiger als Kohle. Prinzipienreiterei bringt nichts es sei dann manN hat wirklich keine anderen Probleme oder Baustellen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#41
(10-04-2020, 01:03)kay schrieb: Ueberlege Dir auf der anderen Seite ob es das wegen ein paar Euronen wert ist. 

Genau !

Du hast einen Job und bist Vermögend...hier muss eine taktisch sinnvolle Strategie her. Sonst wirst Du ohne ende Geld in sinnlose Verfahren stecken.

Du hast eine "ungünstige" Ausgangslage...DU HAST EINFACH GELD !.

Solche Aktionen OLG u.s.w kannst Du eigentlich nur machen wenn Du bereits im A**** bist o. die Situation deinem Job anpasst.

Passt auf euch auf !

A.
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#42
Der Unterschied zwischen korrekter Zahlung und Jugendamtsforderung liegt bei rund 1200 EUR pro Jahr. Je nach dem wie lange die Unterhaltspflicht andauert, kannst du abschätzen was es kostet, freiwillig auf Stufe 5 zu gehen.
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#43
Es gibt natürlich verschiedene Stufen von vermögend. Ich kann aufgrund Mieteinnahmen ein normales Mittelklasseleben führen ohne zu arbeiten, was mir reicht und lange so weiter laufen soll.

Ich will die Immobilien daher auch nicht verkaufen; auch wenn ich mit einem Schlag einen kleinen einstelligen Millionenbetrag hätte. Mein Vermögen ist also gebunden. 100 oder 200 EURO mehr oder weniger im Monat, sind dann auch nicht völlig egal für mich.

Zumal das Jugendamt für die vergangenen 3 Jahre, wie es p_ richtig berechnet hat, eine Nachzahlung von rd. 4.000 € will. Für Mehrbedarf kommen dann noch mal rd. 1.500 € dazu. Wir reden also bei gut 3 Jahren bereits über rd. 5.500 €, die ich abstottern müsste. Für die Zukunft wird es dann wegen der neuen Altersstufe nochmal teurer als für die vergangenen Jahre.

Mir ist klar, dass bei der Dienstaufsichtsbeschwerde nichts rum kommt. Aber in Kombination mit dem Bürgermeister und der Fachaufsichtsbeschwerde erhoffe ich zumindest, dass die mal eine ordentliche Berechnung aufstellen oder zu meinen Widersprüchen Stellung beziehen, statt direkt zu Gericht zu gehen. Auf dem neuen Niveau kann man dann ggf. verhandeln.

Das ist aber Nötigung, was die meiner Meinung nach betreiben und offensichtlich die Retourkutsche, dass ich die überall angezählt habe. Wobei das sowieso gekommen wäre; auf die nette tour habe ich es ja auch oft genug und auch an anderer Stelle mit Jugendamt sowie Konsorten versucht. Das ist halt eine ideologisch verstrahlte Sekte.
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#44
An deiner Situation hat sich nichts gändert, an den Ratschlägen der früheren Beiträge würde ich auch nichts ändern. Die Kostenfolgen für beide Wege (Zustimmen oder Gerichtsweg) sind erheblich, zumal du es wie so viele Väter mit einer bösartigen ersten Instanz zu tun hast.

Ich meine schon, dass sich das rechnet, es vor Gericht auszufechten, das tut es auch dann noch wenn Stufe 2 oder 3 rauskommt statt der geforderten Stufe 5.
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#45
Grundgesetz Art. 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Erstaunlich, dass im Zuge der Digitalisierung so eine Behörde wie das Mütteramt weiterhin Bestand hat. Die Auslegungen und Berechnungen sind nicht nur abenteuerlich sondern erstaunlich kreativ - alles immer zum Nachteil von Männern, für die immer Kosten entstehen, ganz egal, ob man sich kooperativ zeigt oder anwaltliche Hilfe nimmt. Das Mütteramt will Männer von hinten bis vorne verschaukeln, lügt und trickst rum - leider mit einer unglaublichen Macht, die so inkompetente Mitarbeiter niemals haben dürften.

Bei dir wird der wohnwerte Vorteil groß gerechnet, bei der KM in meinem Fall besonderes klein. Angesetzt wurden 10€/qm in einer der teuersten Städte Deutschlands für eine Wohnung mit BJ 2013. Gegenüber werden Wohnungen mit BJ 1986 mit über 21€/qm kalt vermietet. Als Quelle bediente man sich einem mir unbekannten Mietspiegel, der bereits über 4 Jahre alt ist. Nach meiner Berechnung ist der wohnwert 2,5 mal so hoch, wie der vom JA berechnete.

Diese Ämter messen tatsächlich mit zweierlei Maß und müssen keine Konsequenzen fürchten. Für jeden rational und modern denkenden Menschen absolut unverständlich. Hoffentlich gewinnt die Digitalisierung auch im Rechtssystem am Fahrt, damit Berechnungen und Urteile in einer fernen Zukunft auf eine objektive Art und Weise stattfinden. Juristen werden sich dagegen zu wehren wissen, allerdings sind Gesetze, die teilweise über 200 Jahre alt sind und immer noch nicht reformiert wurden, in der heutigen digitalen Zeit beschämend.

Man sollte sich wirklich Muse-Zeit nehmen, um Ideen für besondere Aktionen zu entwickeln. Irgendwie muss auf diese kranke Lage aufmerksam gemacht werden. Das muss über einen ARD Film hinausgehen. Eine Aktion in Form eines Streiks, damit alle Zeitungen darüber schreiben. Brief und E-Mail Flut an Politiker, Bürgermeister und Medien. Flyer für alle Personen, die bei Corona Zeiten spazieren gehen. Diese Mütterämter sind einfach nur noch kriminell.
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#46
(10-04-2020, 13:07)Alles-durch schrieb: Das ist aber Nötigung, was die meiner Meinung nach betreiben und offensichtlich die Retourkutsche, dass ich die überall angezählt habe. Wobei das sowieso gekommen wäre; auf die nette tour habe ich es ja auch oft genug und auch an anderer Stelle mit Jugendamt sowie Konsorten versucht. Das ist halt eine ideologisch verstrahlte Sekte.

Du bist nicht der einzige ! Das haben die meisten durch. Wie @p_ bereits geschrieben hat wenn es sich lohnt dann vor das OLG. ABER nur Du weist wie deine Vermögensverhältnisse aussehen...nicht das Du Erbsen und Möhren verwechselst.

Der Rechtsanwalt gewinnt immer...
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#47
Tja, Nötigung können die gut und offensichtlich folgenlos. Ich verweise da nur auf meinen Thread "Tochter wird 18". Das Jugendamt kann mal so eben vollkommen meinen Anwalt ignorieren, meine erfüllten Ratenzahlungsvereinbarungen und mal eben zusammen mit der Kindesmutter meine ruhend gestellte Lohnpfändung wieder aufleben lassen. Dazu wird vor Gericht -nachweislich- gelogen was ich angeblich alles an Unterlagen und Aufforderungen von denen erhalten hätte = es interessiert schlicht niemanden :-(

Versuch das alles mal als "Normalbürger". So schnell kannste gar nicht gucken, wie du verknackt wirst...............
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#48
Es geht also um 100 Euro im Monat, 1200 Euro im Jahr. Du kannst Dir ja in etwa ausrechnen was prozessieren ueber mehrere Instanzen kosten wuerde und nach wievielen Jahren Du das wieder drinnen hast WENN Du letztendlich gewinnst. Dann gibt es das Risiko zu verlieren und dem schlechten Geld noch gutes hinterherzuschmeissen. Plus die Nervereien die Deine Gesundheit und/oder Deine Lebensqualitaet beeinflussen.

Ich wuerde wahrscheinlich an Deiner Stelle die Tuss die Brutto und Netto nicht unterscheiden kann, bzw. das Nebenkosten kein Einkommen sind, zuckersuess und lieb anrufen und Ihr das erklaeren. Nachdem Gespraech ein Fax/Email/Einschreiben als Nachweis hinschicken und um Berichtigung bitten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#49
Liebes Forum,
ich danke für Eure Beiträge. Ich habe meine Fragestellung aber ggf. nicht richtig erklärt.

Ich brauche Eure Unterstützung in einer taktischen Frage. Das Jugendamt ist nämlich in eine Falle getappt.  Big Grin

Ich habe Mieteinnahme und sehr hohe Instandhaltungen. Instandhaltungen sind Einkommensreduzierend, wenn sie nicht Wertsteigernd sind.

Dem Jugendamt ist die Nummer zu kompliziert und die wollen, dass ich Unterhalt nach Stufe 5 bezahle, weil die das als gerecht empfinden.

Jetzt kommt Bearbeiterin Nr. 1 und streicht mir einfach mal alle Instandhaltungen und erklärt mir, dass die alle Wertsteigernd sind. Den Wohnvorteil setzt die bei 100 Euro pro Monat an. Ergebnis ich lande bei Stufe 5. 

Ich beschwere mich, dass die Instandhaltungen alle gestrichen wurden und liefere alle Rechnungen.

Jetzt kommt Bearbeiterin Nr. 2 (ich vermute die Vorgesetzte von Nr. 1.). Die erkennt die Instandhaltungen alle an. Die Einzelprüfung was Wertsteigernd ist und was nicht, ist der einfach zu kompliziert. Die pimpt daher einfach die Miete, um auf die gewünschte Unterhaltsstufe 5 zu kommen. 


Das Ergebnis finde ich natürlich so richtig geil. Big Grin  Die kommen aus der Nummer nämlich nicht mehr raus. Die haben die Instandhaltungen nach ausführlicher Prüfung nämlich alle anerkannt. Eine Fachbehörde kann auch nicht ständig mit Fehler um die Ecke kommen, was ich denen gesagt habe. Tongue 

Wir reden also nur noch über den Mietvorteil. Das Thema Instandhaltungen ist abgeschlossen. Bei dem Mietvorteil habe ich denen 3 Sachverhalte mitgeteilt:

1. einen BGH Beschluss, dass dieser sich am Einkommen orientiert
2. die Wohnfläche, die wegen Kinderzimmer und einer falschen Flächenannahme zur reduzieren ist
3. Instandhaltungen, die anzurechnen sind. Ich wohne nämlich mit den Mietern in einem Haus und was bei denen angerechnet wurde, muss bei mir auch angerechnet werden.

Ausserdem sind die Nebenkosten zu streichen, was ebenfalls mein Einkommen reduziert. Die Stufe 5 können die gerade mal vergessen.  Sleepy

Das Jugendamt sitzt also in der Falle Tongue , was die sich nach meinem letzten Schreiben geschnallt haben.  Um das Faß der Instandhaltungen wieder auf machen, wollen die zu Gericht und über den gepimpten Wohnvorteil oder die Nebenkosten nicht reden. 

Ich will demgegenüber nur noch über den Wohnvorteil + Nebenkosten reden und auf keinen Fall zu Gericht. 

Ich suche also nach der richtigen Taktik, um den Sack jetzt zu zu machen.

Jetzt habe ich mir überlegt, dass ich ordentlich Alarm mache (Dienstaufsichtsbeschwerde, Fachaufsichtsbeschwerde, Bürgermeister, etc), um das Gerichtsverfahren zu verhindern. Nach dem Motto: "Wie kann es sein, dass das Jugendamt vor Gericht zieht - Steuergelder verschwendet etc., wenn es einfach nur darum geht, mir die Berechnung vom Wohnvorteils + Nebenkosten zu erklären. Streitigkeiten sollten im Interesse des Kindes endlich beigelegt werden."  Tongue Tongue Tongue 

 Ist das die richtige Taktik? Wie sollte ich das formulieren, damit die genötigt sind mir diese beiden Punkte inhaltlich zu erklären? Am Ende werden wir uns hoffentlich bei Stufe 2 vergleichen, was für mich OK wäre
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#50
Wie waere es wenn Du einfach Stufe 2 titulierst und diese dann mit Deiner nachvollziehbaren Berechnung dem JA zuschickst? Das koennte die Huerde fuer eine Klage erhoehen..... Klagen sie trotzdem, kannst Du immernoch ein richtiges Fass aufmachen vorausgesetzt Deine Berechnungen wuerden einer Ueberpruefung standhalten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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