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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(22-09-2021, 11:00)Zahlesel_RUS schrieb: es gab ja immer noch kein Haftbefehl

Den Haftbefehl würde es meines Wissens nach auch nur dann geben, wenn Du z.B. nicht Folge leistest bzw. z.B. flüchtig bist.
Mit Vollstreckungsverjährung hat ein Haftbefehl m.W.n. nichts zu tun.

Du sagst, es ist Dir egal. Aber Du "wartest" ja schon auf Nachricht, wann Du endlich die Haft antreten kannst bzw. was die jetzt mit dir machen wollen. Das ist verständlich, dann hat man Gewissheit wie es weitergeht.

Dir muss klar sein, dass die auch die nächsten 4 1/2 Jahre überhaupt nicht reagieren können - Dich also einfach in Unwissenheit lassen. Dann, kurz vor Ablauf der Frist irgendwann im Frühjahr 2026, kommt dann die Aufforderung das reservierte Plätzchen in der JVA einzunehmen.

Vielleicht ist die JVA gerade voll...Dein Fall ist minderschwer...Du bist Papa und sollst erstmal Deine Kids erziehen....oder aber der Beamte hat Deine Akte irgendwo hingeworfen und befindet sich nun im Sonderurlaub um seine Corona-Zulage zu verjubeln.

Ob man das Recht hat, eine zeitige Wahrnehmung der Freiheitsstrafe einzufordern....wäre mal interessant.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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Danke für die Aufklärung, wie es weiter gehen könnte.
Je größer die Zwillinge werden, desto einfacher wird es für sie und für mich 6 Monate aufeinander zu verzischten.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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Hi Zahlesel,
Herzlichen Glückwunsch !!! Deine Beschwerde hatte Erfolg.

Man darf hier aber auch dem Staat bzw. dem Richter gratulieren. So hat er nun doch noch eine völlig unsinnige Kostenbelastung für den Staat im letzen Moment vermieden.

Mit "peinlich genau" wurde aber eine überdeutliche Formulierung gewählt. :-))

Ich würde an Deiner Stelle einmal 100,-€ zusätzlich überweisen, damit -im Falle einer möglichen Fehlbuchung- nicht sofort Verzug eintritt, sondern 30 Tage Puffer vorhanden ist. Alternativ kann man natürlich auch den Abbuchungsauftrag zeitlich so vorziehen, dass immer noch eine Ersatzüberweisung nach einer Fehlbuchung fristgerecht möglich ist.

Wenn Du der Meinung bist, diese Zahlung ist ungegerechtfertigt, dann solltest Du gesondert auf Rückerstattung klagen (bzw. einen Mahnbescheid beantragen).
Und dann natürlich auch einen Antrag auf Abänderung der Bewährungsauflagen einreichen.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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Das Geld war dem Herrn Präsi dann doch wichtiger, auch wenn seine Formulierungen einen Beschluss auf des Messers Schneide darstellen. Der hätte dich lieber eingeknastet.

Für dich vereinfacht es die Sache, aber ich rate davon ab, es nochmal drauf ankommen zu lassen.
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Ich wollte nur sehen, ob der JC pfändet und dagegen gerichtlich vorgehen. Dies ist nicht passiert.
630 eur in der Tasche Smile bisschen Stress, sonst wieder neue Erfahrung die vorherige bestätigt
1. Zahlen
2. Versprechen weiter zu zahlen
dann droht dir keine Beurlaubung
mit oder ohne Anwalt das Ergebnis ist gleich

ich habe mich gut abgesichert, da ich die Zahlungen nicht eingestellt habe
Wenn du in den Knast willst, dann bockig sein und alle Schreiben/Einladungen ignorieren, so bekommst den Ticket ins neue Leben

Sonst mit minimalen Zahlungen und vielen Versprechungen kommst du immer gut raus aus der Nummer

(09-10-2021, 12:55)Ruckzuckmaschine schrieb: Hi Zahlesel,
Herzlichen Glückwunsch !!! Deine Beschwerde hatte Erfolg.

Wenn Du der Meinung bist, diese Zahlung ist ungegerechtfertigt, dann solltest Du gesondert auf Rückerstattung klagen (bzw. einen Mahnbescheid beantragen).
Und dann natürlich auch einen Antrag auf Abänderung der Bewährungsauflagen einreichen.
Danke

ja bin ich der Meinung, aber ich zahle die 100EUR, nach der Bewährung aber keinen Cent an JC
40K EUR bekommen sie sowieso nicht, 6k in 5 Jahren minus 630 EUR okay, ist ja so viel wie Unterhalt für 3 Jungs für 6 Monate Wink
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