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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
#9
(22-05-2019, 08:22)Zahlesel_RUS schrieb: Danke, wie gesagt, ich bezahle keinen RA mehr. Falks mir die Entscheidung des LG nich passt, kann ich ohne RA in die Berufung gehen?

Du bringst hier einiges durcheinander !  Falls mir die Entscheidung des AG nich passt, kann ich ohne RA in die Berufung (LG) oder Revison (OLG) gehen?

Ja könntest Du ! Beantrage einen Pflichtverteidiger !...Benatragen kostet KEIN Geld und wenn er Beigeordnet wird wird er von der Staatskasse bezahlt. Begründung: Als Bsp. keine Berechnung des zu leistenden Unterhalts...u.s.w.

Du vertehst den Sinn einer Anklage § 170 StGB nicht und ich kenne die Akte nicht.

Mach keinen Mist.

Lg
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Arminius - 22-05-2019, 08:34

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