22-05-2019, 13:13
(22-05-2019, 12:27)Nappo schrieb: Sich selbst anzeigen. Tse... Ja, ich weiß, dieser Tipp geistert noch herum.
Ja...er versteht es auch nicht ! Sollte im Schreiben stehen das die (JC) ggf. eine Strafanzeige stellen wollten/en...kann er mit einem blauen Auge davonkommen.
Von sich aus (mit Job!) und was weiss ich noch eine Strafanzeige zu stellen" ...[...]...und du solltest das belegen können, Einladung, Flugreise, Bestätigungen des AG"...ohne Worte !
Wen ich StA wäre würde ich den Arbeitgeber gleich mit Einladen...