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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
#51
Ich gehe hin ohne Anwalt, Beweise haben sie ja: Lohnabrechnungen ab der Trennung.
Ich konnte bezahlen, tat es aber nicht. Den Grund habe ich auch bei der Anzeige erläutert: Wenn ich den vollen Unterhalt bezahlt hätte, dann könnte ich meine drei Zimmer Wohnung für das Wechselmodell nicht leisten.
Warum ich nicht anteilig bezahlt habe, bisschen Geld über Wohnung + Sozialminimum hatte ich ja gehabt, weil ich den Kindern in meinen 33% Betreuung wie in der Ehe(Lebensstandard) alles geben wollte und hatte auch gemacht.
Das werde ich dem Richter erzählen. Und dass ich natürlich Rückstände in der Zukunft begleichen werde, wenn das Geld da ist und wenn die Rechnung von JA und JC stimmt.

Wie ich verstanden haben, bis auf selbstgewollten Knastsanatorium hat keiner hier eine Erfahrung gemacht: Bewehrung oder Strafarbeit.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Zahlesel_RUS - 23-05-2019, 22:35

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