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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
#88
(11-07-2019, 08:58)p__ schrieb: Wenn die Sachlage so einfach ist, dann ist es recht unklug, sich selbst anzuzeigen.
Am sinnvollsten und zielführendsten wäre wohl gewesen, für die Rückzahlung der Sozialleistungen kleinere Raten zu vereinbaren.
Genau. Bin ich auch deiner Meinung und wollte in Raten bezahlen, wenn die Berechnung stimmte.
Ich habe JC gestern angeschrieben mit der Bitte neuen Schuldschein zu erstellen, wo die UV Gelder nicht enthalten sind.

Wenn die Kleinen in 4 Jahren 12 sind und keine Betreuung brauchen könnte ich vollzeit arbeitetn, aber trotzdem keine 1000 EUR bezahlen. Nur wenn alle 3 Jungs bei mir leben, ich das volle Kindergeld und Unterhalt von der ex hätte. 
Wenn es so dem Staat nicht passt, dann passe ich.

(11-07-2019, 09:24)Arminius schrieb: Villeicht solltest Du in der Berufung auf nicht zurechnungsfähig plädieren...
nur im Knast, wenn ich 21 Tage lang das Essen boykottiere.
Training habe ich im Mai dieses Jahres erfolgreich abgeschlossen Wink
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Zahlesel_RUS - 11-07-2019, 10:14

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