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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(12-07-2019, 09:17)p__ schrieb: Es ging um den Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen einer Verletzung der Erwerbsbemühungen des Angeklagten und der daraus resultierenden Leistungsunfähigkeit. Wer als Unterhaltspflichtiger auf 50% innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses geht, hat dem Staatsanwalt frei Haus den Nachweis geliefert und damit einen von mehreren Bausteinen zu einer Verurteilung.

Okay. Den StA interessiert es also noch weniger als das JA, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen reduzierter Arbeitszeit und Betreuungsarbeit des Unterhaltsdödels besteht. Geschenkt. Dass Madame sich aus Geldgier geschlagene zwei Jahre dem DR-Modell sperrt, ist wiederum höhere Gewalt - Gynodingsbums und so. Da kann U-Dödel nach nebenan gezogen sein, ausreichend Wohnraum für Kids und sich vorhalten und ihr dafür noch nicht mal auf der Tasche liegen wollen, U-Dödel bleibt U-Dödel!

Mich fasziniert, dass Frauen mit ihrem abgedroschenen Geschwätz von Familie und Beruf immer noch hausieren gehen, während wir nicht mal unter Todesqualen die Idee erwägen, mal für uns über Selbiges nachzudenken - geschweige denn es einzufordern. Kann die Frau etwa nicht für sich selbst sorgen? In 2019? Weil...? Aha.  Dodgy

@Zahlesel_RUS: So wie ich das sehe, ist der KU-Rückstand nicht dein Problem. Du hast DR-Modell angestrebt und alle Bedingungen dafür längst geschaffen gehabt. Madame wollte davon nix wi$$en und Väterchen Staat hat beschlossen, die Realität zu ignorieren und der unselbstständigen Ex Steuergelder in den Rachen zu werfen. Sein Problem. Mit Terroristen wird nicht verhandelt, §170 hin oder hopp! Tongue 

Ich sehe nicht, wie wir anders zum DR-Modell als Standard kommen werden, als wenn wir es in unserem Selbstverständnis schon als vorhanden sehen. Vater will DR-Modell und tut alles dafür, das (nachweislich) kindeswohlfördernste Trennungselternschaftsmodell umzusetzen. Mutter weigert sich und verursachst dadurch Staat und Ex Kosten. Den Psycho-Terror gibt's gratis oben drauf. Ja wird's denn noch gehen?!  Huh

VM
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Vater Morgana - 12-07-2019, 10:15

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