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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(12-07-2019, 10:15)Vater Morgana schrieb: Den StA interessiert es also noch weniger als das JA, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen reduzierter Arbeitszeit und Betreuungsarbeit des Unterhaltsdödels besteht.

Er hat seiner Rechnung nach 30% betreut und der Bundesgerichtshof hat in einer seiner grössten Idiotenentscheidungen ganz klar entschieden, dass das am grundsätzlichen Unterhaltsanspruch nichts ändert. Nur das 50:50 Wechselmodell ändert die Sachlage.

Da kann man alle möglichen Aktionen dagegen machen, aber innerhalb eines Strafverfahrens wird das am Urteil nichts ändern und es nicht angreifbarer machen.

Wenn man nach Süden will, aber auf der Autobahn nach Norden fährt, nutzt es nichts, zu beschleunigen, Schlangenlinien zu fahren, zu blinken. Man landet im Norden. Das mag man beklagenswert und ungerecht finden, aber trotzdem: Man landet im Norden. Das wurde ihm bei diesem Verhalten vorausgesagt, das ist eingetreten. Nicht mehr und nicht weniger.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von p__ - 12-07-2019, 11:39

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