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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
(12-07-2019, 09:49)kay schrieb:  Das haettest Du bei dem Verfahren vorbringen muessen! 
Diese Beweise haben den Richter gar nicht interessiert. Seine Aussage war: ich bezahle seit drei Jahren keinen Unterhalt.
Obwohl ich seit einem Jahr keinen Unterhalt für die Stieftochter zahlen muss und seit 9 Monaten keinen Unetrhalt für die 3 Jungs wegen dem Wechselmodell. Ich habe mehrmals gesagt dass die 35000 EUR nicht stimmen. Das ich mit dem JA und dem JC in der Kommunikation wegen der Richtigkeit der Schuldenhöhe in Kommunikation bin, habe ich auch erwähnt.
Ich bin der Meinung ich habe alles richtig gemacht. 
Das Einzige wegen der Arbeit und Verurteilung bin ich mir noch nicht sicher und konnte dies bei der Verhandlung nicht erwähnen.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Zahlesel_RUS - 12-07-2019, 12:45

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