16-07-2019, 16:05
(10-07-2019, 15:42)fragender schrieb: Mir konnten Sie bei meiner §170 StGB Verhandlung 3 * 30 € nachweisen. Dafür habe ich 30 Tagessätze bekommen zu je 10 €...
Da merkt man das die Gerichte keinen Plan haben wie Sie mit dem § 170 eigentlich richtig umgehen sollen...das Gericht hat bei mir bei Summe x gesagt würde bei gesamtbetrachtung nicht ins Gewicht fallen...
Hattest wohl den falschen Richter...